Der CSU-Vorschlag, bislang strafunmündige Kinder künftig nach Straftaten vor Gericht zu stellen, stößt in Niedersachsen auf Ablehnung. „Kinder gehören nicht vor Gericht“, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. In der Verantwortung seien Eltern, Schulen und Jugendhilfe.

„Populistische Forderungen mögen kurzfristig Beifall bringen, aber sie lösen keine Ursachen“, sagte Wahlmann. Die Gesellschaft müsse sich vielmehr fragen, warum junge Menschen zu brutalen Verbrechen imstande sind und was sie dagegen unternehmen kann.

Die Diskussion ausgelöst hat ein Beschlussentwurf, über den die CSU-Bundestagsabgeordneten bei ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon entscheiden sollen. In dem Papier wird ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ für strafunmündige Kinder gefordert. Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie gelten als strafunmündig.

Der Juristen-Arbeitskreis der CSU hatte vorgeschlagen, in den „Verantwortungsverfahren“ das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht solle dann Erziehungsmaßnahmen nach klaren rechtlichen und bundeseinheitlichen Maßstäben anordnen können.

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