Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat den neuen Industriestrompreis kritisiert. „Entlastungen dürfen nicht einseitig großen Unternehmen zugutekommen, während kleinere Unternehmen auf der Strecke bleiben“, sagte Mundt „Politico“. „Hier besteht schlicht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.“
Seit dem 1. Januar ist ein staatlich subventionierter, niedrigerer Industriestrompreis in Kraft, der bis 2028 gelten soll. Vorgesehen ist er für stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen – etwa in der Stahl- und Chemieindustrie. Einem ersten Entwurf zufolge wird die Maßnahme den Bund mehr als drei Milliarden Euro kosten.
Mundt fordert von der Bundesregierung schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen und Beschränkungen des Wettbewerbs. Seine Behörde benötige das Recht, in besonderen Fällen Fusionen auch unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen prüfen zu können, sagte Mundt. Um faire Preise sichern zu können, benötige das Kartellamt in bestimmten Fällen zudem besseren Zugriff auf Preis- und Kostendaten.
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Dabei werden regelmäßig die Umsatzschwellen angepasst, ab denen Fusionen gemeldet werden müssen. Mundt sieht das unkritisch, fordert aber: „Gleichzeitig gibt es jedoch zunehmend wirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse, die wir nicht erfassen, weil die beteiligten Unternehmen die Umsatzschwellen nicht erreichen.“ Das betreffe vor allem digitale Märkte, „wenn große Unternehmen kleinere Firmen mit sogenannten Killer Acquisitions übernehmen, integrieren oder stilllegen.“
Hier bestehe „Prüfbedarf, den wir mit den derzeitigen Instrumenten nur schwer abdecken können“. Ein Ansatz wären laut Mundt Call-in-Modelle. „Sie geben der Wettbewerbsbehörde die Möglichkeit, einzelne problematische Fälle auf eigene Initiative auch dann aufzugreifen, wenn die gesetzlichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden.“
Bei der geplanten Reform des Vergaberechts fordert Mundt mehr Mut. „Der Bund sollte die Regelungen zur beschleunigten Beschaffung für die Bundeswehr auf das allgemeine Vergaberecht übertragen. Schnellere Verfahren brauchen wir nicht nur bei der Wehrtechnik, sondern bei der gesamten öffentlichen Infrastruktur.“
Auch hier müsse seine Behörde aber gegen Kartellabsprachen gestärkt werden. „Um das wirksam überwachen zu können, benötigen wir als Wettbewerbsbehörde Zugang zu den Angebotsdaten aus den Vergabeverfahren“, forderte Mundt. „Kartellabsprachen sind schwer zu entdecken“, sagte Mundt. „Aber mithilfe von KI lassen sich Muster finden, etwa wie Angebote aufeinander abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu den relevanten Vergabedaten.“
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