Die Reformpläne der SPD für die Erbschaftsteuer stoßen bei den Arbeitgebern auf scharfe Kritik. „Die Bundesregierung hat gerade erst dringend notwendige Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen, wenn auch erst ab 2028. Jetzt eine Debatte über Steuererhöhungen zu führen, ist völlig kontraproduktiv“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, der „Rheinischen Post“. „Allein die Diskussion über neue Steuererhöhungen sendet das Signal aus, dass die SPD nicht verstanden hat, was die strukturellen Hintergründe der Rezession sind“, kritisierte Dulger.
„Wir müssen darüber sprechen, wie wir unser Land wieder wettbewerbsfähig machen – und nicht über neue Bürden für die Unternehmen“, mahnte er. Schon jetzt gibt es bei der Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen erhebliche Probleme. Durch eine Verschärfung der Erbschaftsteuer würden diese noch stärker zutage treten.
Die SPD will reiche Erben stärker besteuern. Für Unternehmen soll es einen neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro geben. Darunter liegende kleine und viele mittlere Unternehmen sollen steuerfrei übertragen werden können. Die Union hat bereits ablehnend reagiert.
„Es geht darum, den Standort zu stärken“, sagte CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn. Dies mache die Debatte über die Erbschaftsteuer nicht. „Sie wird zum falschen Zeitpunkt geführt.“
CSU-Chef Markus Söder sagte gegenüber „The Pioneer“: „Der Vorschlag der SPD schwächt die deutsche Wirtschaft massiv.“ Eine geplante Abschaffung von Verschonungsregeln beim Betriebsvermögen „hätte das Ende vieler Unternehmen beziehungsweise deren Abwanderung zur Folge. Für die CSU ist das ein No-Go“.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), warnte ebenfalls vor einer Schwächung der Wirtschaft. „Das SPD-Konzept würde vor allem unseren familiengeführten Mittelstand hart treffen und letztlich auch Arbeitsplätze gefährden“, sagte er „The Pioneer“. Familienunternehmen bräuchten „im Erbfall eine gewisse Verschonung, sonst müssten sie vier bis sechs komplette Jahresgewinne allein zur Zahlung der Erbschaftsteuer aufwenden“.
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