Im Berufungsverfahren um einen Post über die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist der Chefredakteur des AfD-nahen „Deutschland-Kurier“, David Bendels, vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen worden. Das Landgericht Bamberg hob in seinem Urteil eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg auf.

Das Amtsgericht hatte den angeklagten Bendels wegen der Verleumdung einer Person des politischen Lebens zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Bendels verbreitete im Februar 2023 auf dem X-Kanal des „Deutschland-Kuriers“ ein bearbeitetes Bild von Faeser. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ steht. Dieser Satz wurde laut Anklage von Bendels auf das Foto montiert, der „Deutschland-Kurier“ postete dazu den Satz „Faeser hasst Meinungsfreiheit!“. Der 40-jährige Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet.

Für das Amtsgericht war die Fotomontage eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung. Der Vorsitzende Richter am Landgericht hingegen sagte, der Post sei mit Blick auf den Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah das so – er hatte wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert.

„Das ist ein wichtiges Grundsatzurteil, das nicht nur die Person David Bendels betrifft“, sagte der freigesprochene Publizist in der Verhandlung. Bendels Anwälte hatten zuvor scharfe Kritik geübt, sowohl an der Ministerin als auch an der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht. Die Urteilsbegründung des Amtsgerichts sei „fernstliegend“ gewesen, sagte Strafverteidiger Michael Baitinger.

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