- Auf X werden aktuell vor allem Frauen Ziel von öffentlich erstellten, sexualisierten Deepfakes.
- Betroffene haben kaum rechtliche Chancen gegen sexualisierte Deepfakes vorzugehen – Experten fordern daher ein härteres Gesetz.
- Plattformen wie X ermöglichen sexualisierte Deepfakes aktiv, indem sie Nutzern die entsprechenden Mittel bereitstellen.
Dass man mit Hilfe von künstlicher Intelligenz Bilder verändern kann, ist nicht neu. Die Möglichkeiten sind unbegrenzt. Deepfakes nennt sich das, wenn Fotos so manipuliert werden, dass sie täuschend echt aussehen.
Martin Holland, Redakteur beim IT- und Technik-Portal Heise online sagt dazu: "Das haben Leute schon hingekriegt mit anderen Chatbots, aber das Neue und das Besondere ist, dass das in aller Öffentlichkeit passiert ist. Dass das unter wildfremden Bildern direkt von den Leuten passiert ist, die die gepostet haben – und dass da überhaupt nicht gegen vorgegangen wurde von der Plattform."
Die Plattform ist X, ehemals Twitter. Inzwischen soll das Erstellen der Bilder zwar nur noch zahlenden Kunden möglich sein. Es ist aber immer noch möglich.
Experten fordern härtere Regeln
Betroffene könnten sicher gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vorgehen, sagt Holland. Die Erfolgschancen seien aber gering, auch weil die Plattform häufig nicht mitspiele. "Es gibt sicher rechtliche Regeln, aber es ist von der Durchsetzung her so schwierig und so problematisch, dass das die wenigsten machen dürften – und der Schaden ist längst angerichtet", sagt Holland.
Das bemängelt auch Josephine Ballon, Geschäftsführerin von HateAid, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für Menschenrechte im Netz einsetzt und Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt. Juristin Ballon spricht von einem Kampf gegen Windmühlen.
Das deutsche Strafrecht sei auf diesen Fall nicht richtig vorbereitet, sagt Ballon: "Es gibt im Strafrecht einige Normen, die angewendet werden. Das sind aber nach der Ausgestaltung im besten Fall Bagatelldelikte. Das heißt, es ist eigentlich völlig egal, ob da angezogene oder nackte Fotos oder halbnackte Fotos verbreitet werden oder sogar auch Videomaterial." Rechtlich betrachtet, sei das aktuell das Gleiche. Häufig finde deswegen erst gar keine Strafverfolgung statt, so Ballon.
Hoffnung auf neues Gesetz
Sie unterstützt den Vorstoß der Justizministerin und fordert härtere Strafen. Nicht nur für diejenigen, die die sexualisierten Deepfakes verbreiten, sondern auch für die, die sie erstellen und die Plattformen, die das ermöglichen.
Jetzt gebe es ein gutes Zeitfenster dafür, so Ballon. Das Thema Deepfakes sei schließlich schon im Koalitionsvertrag angelegt. "Wir sind guter Dinge, dass mit dem Referentenentwurf, der jetzt veröffentlicht werden soll, das schnell in den Gesetzgebungsprozess gehen kann und das Gesetz zeitnah verabschiedet wird."
Verantwortung der Plattformen
Ob und wie das den Betroffenen hilft, muss sich aber erst zeigen. Der Berliner Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Thomas Schwenkel befürchtet, dass sie auch weiterhin sich selbst überlassen bleiben. "Wir haben hier ein Problem, das von der Plattform ausgeht, weil sie den Nutzern Mittel an die Hand gibt, mit denen sie ganz einfach die Persönlichkeitsrechte verletzen können. Da müssten eigentlich die EU oder die einzelnen Länder gegen die Plattform X vorgehen, um den Betroffenen zu helfen." Ansonsten bleibe es an den Betroffenen hängen, ihre Rechte zu verteidigen.
Die EU-Kommission etwa hätte die Möglichkeit gehabt, X die Ausziehfunktion zu verbieten, so Schwenkel. Weil das bislang aber nicht passiert ist, vermutet er, dass sich auch in nächster Zeit wenig ändern wird.
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