„Ich würde wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen. Das ist ein klassisches Beispiel, wo die Betriebsparteien und Tarifvertragsparteien alles regeln können, was der Gesetzgeber nicht regeln muss.“ Das antwortete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwochabend beim Neujahrsempfang der IHK Halle-Dessau auf die Frage, welches Gesetz er streichen würde, wenn er die Gelegenheit hätte. „Im Übrigen“, fuhr er fort, „hier im Saal wird wahrscheinlich kaum jemand sitzen, der sich daran hält“ – und erntete dafür großen Applaus, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete.
Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland“, wie es im Gesetzestext heißt. Das bedeutet unter anderem, dass eine werktägliche Arbeitszeit bis auf Ausnahmen acht Stunden nicht überschreiten und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht gearbeitet werden soll.
„Es ging dem Bundeskanzler um ein Beispiel für ein Gesetz, das besonders viel Bürokratie verursacht und wo die Tarifparteien unter sich bessere Regelungen finden könnten“, bekräftigt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Marc Biadacz (CDU), auf Anfrage von WELT. Darüber könne beim Arbeitszeitgesetz in seiner aktuellen Fassung in der Tat diskutiert werden. „Deshalb werden wir die Reform der Arbeitszeit, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, jetzt auch zügig angehen und für mehr Flexibilität und weniger Bürokratie sorgen. Die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zahlt auf dieses Ziel ein.“
Der Koalitionspartner sieht das jedoch grundlegend anders. „Das Arbeitszeitgesetz ist kein Bürokratiemonster, sondern ein zentrales Schutzgesetz für die Gesundheit von Beschäftigten. Wer es streichen will, greift den Arbeitnehmerschutz frontal an. Das werden wir nicht zulassen“, sagt SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. In der Realität gebe es in Deutschland nicht genug Tarifbindung, um Arbeitszeiten flächendeckend fair und verlässlich tariflich zu regeln. Zum Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit und für eine Vereinbarkeit von Arbeit und Familie brauche es deswegen gesetzliche Leitplanken.
„Friedrich Merz will offensichtlich zurück ins 19. Jahrhundert, als Menschen schutzlos ausgeliefert waren. Schon damals erkannten Arbeitgeber, dass Menschen produktiver sind, wenn sie Pausen machen und gesund sind – diese Erkenntnis fehlt Friedrich Merz offenbar bis heute“, moniert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Andreas Audretsch. Dem Kanzler scheine entgangen zu sein, in wie vielen Betrieben keine Betriebsräte existierten und Arbeitszeiten ergo nicht auf Augenhöhe ausgehandelt werden könnten.
„Es wird Zeit, dass die Bundesregierung die Krankenkassenbeiträge in den Griff kriegt, die Stromsteuer für alle reduziert und eine zukunftsgerichtete Industriepolitik macht. Das würde der Wirtschaft helfen, nicht ein Zurück ins Zeitalter der Ausbeutung“, fordert Audretsch.
Anne Zerr, Sprecherin für Arbeits- und Arbeitszeitpolitik der Linke-Fraktion, äußert sich ebenso kritisch: „Wenn Friedrich Merz sagt, er würde gerne das Arbeitszeitgesetz abschaffen, hieße das keine freien Sonn- und Feiertage mehr, unbegrenzt lange Arbeitstage und keine verpflichtenden Ruhezeiten oder Pausen – sprich: Arbeit rund um die Uhr. Wer all das am liebsten abschaffen würde, verhöhnt und gefährdet arbeitende Menschen.“
Rund die Hälfte aller Beschäftigten arbeite ohne Tarifvertrag, sagt Zerr. Für diese sei das Arbeitszeitgesetz einer der wenigen verlässlichen Schutzrahmen. „Wenn Merz sich vor Wirtschaftsvertreter stellt und behauptet, dass sich sowieso niemand an das Gesetz halte, bagatellisiert er systematischen Gesetzesbruch zulasten von Beschäftigten. Er greift den Minimalkonsens für eine menschenwürdige Arbeitswelt an und stellt zentrale gesellschaftliche Errungenschaften infrage“.
René Springer, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales der AfD-Fraktion, beanstandet: „Der schlechte Zustand unserer Wirtschaft hängt nicht am Arbeitszeitgesetz.“ Die eigentlichen Ursachen seien eine „katastrophale Energiepolitik“ und eine „erdrückende Steuer- und Abgabenlast“. Er prophezeit: „Eine Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes würde für viele Arbeitnehmer zu rücksichtslosen Wildwest-Zuständen führen, in denen Ausbeutung und Überlastung die Regel würden. Statt den Druck auf die Arbeitnehmer zu erhöhen, sollten wir uns darauf konzentrieren, diejenigen, die sich im Bürgergeld eingerichtet haben, in Arbeit zu bringen. Zusätzlich müssen wir die ausreisepflichtigen Ausländer endlich abschieben – das war ja auch das Wahlkampfversprechen von Merz.“
„Vollständige Streichung kommt nicht infrage“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hingegen äußert sich deutlich positiver: „Das Arbeitszeitgesetz schränkt die Betriebe in ihrer Flexibilität stark ein. Deshalb ist eine Reform des Arbeitszeitgesetzes dringend geboten.“ Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit solle durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt und die geltende Ruhezeitenregelung für alle Tätigkeiten geöffnet werden. Außerdem sollten Unternehmen frei entscheiden dürfen, in welcher Form sie die Arbeitszeit erfassen. „Dies gibt der Wirtschaft die notwendige Flexibilität, um auf Marktveränderungen, Kundenbedürfnisse und betriebliche Anforderungen schnell reagieren zu können“, heißt es weiter.
Felix Hartmann, Professor am Institut für Arbeitsrecht der Freien Universität Berlin, erklärt die rechtlichen Einschränkungen bei einer möglichen Gesetzesänderung: „Eine vollständige Streichung des Arbeitszeitgesetzes kommt nicht infrage, denn als EU-Mitglied muss Deutschland zwingende Richtlinienvorgaben einhalten. Richtig ist aber, dass Deutschland die Spielräume der Richtlinie zur Flexibilisierung noch längst nicht ausgereizt hat.“
Für möglich erachte auch er statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, so wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD explizit vorgesehen sei. „Hier sollte die Regierung den Worten nun auch Taten folgen lassen“, verlangt Hartmann und fährt fort: „Es stimmt, dass wohl gegen kaum ein Gesetz so massenhaft verstoßen wird wie gegen das Arbeitszeitgesetz. Das ist ein weiterer Grund für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, denn es ist ein Problem für die gesamte Rechtsordnung, wenn Gesetzeslage und Rechtspraxis auf Dauer auseinanderlaufen.“
Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltverein, schätzt den Sachverhalt ähnlich ein: Das Arbeitszeitgesetz diene dem Gesundheitsschutz. „In seiner jetzigen Form ist das Arbeitszeitrecht allerdings wenig flexibel, sodass eine Anpassung an die Bedürfnisse einer modernen Arbeitswelt sinnvoll wäre und bei sachgerechter Ausgestaltung den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen dienen würde.“
Ihr Kollege Jürgen Markowski, ebenso Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des DAV-Ausschusses Arbeitsrecht, führt noch weiter aus: „Das Recht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten ist auf der Ebene des Europäischen Rechts als Grundrecht auch durch Art. 31 II der Grundrechtecharta geschützt und ausdrücklich verbürgt.“ Deswegen sei es rechtlich unmöglich, das Arbeitszeitgesetz abzuschaffen. „Wichtiger als provozierende Äußerungen wäre die ernstliche Auseinandersetzung mit der in bestimmten Bereichen sicherlich notwendigen Anpassung an tatsächliche bestehende Problemlagen – aber unter Beachtung des sozialen Schutzgedankens.“
Im Dialog mit den Sozialpartnern sei deutlich geworden, wie weit die Positionen bei einzelnen Fragestellungen auseinanderlägen, heißt es aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten nun ausgewertet und auf Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden. Dann solle mit der Ausarbeitung konkreter Regelungsvorschläge begonnen werden, sagt ein Sprecher. „Wir gehen davon aus, dass wir in der ersten Jahreshälfte 2026 einen ausgewogenen Referentenentwurf vorlegen können, der den Erkenntnissen aus dem Sozialpartnerdialog Rechnung trägt und gleichzeitig den rechtlich zwingenden Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie genügt.“
Politikredakteurin Uma Sostmann schreibt über gesellschaftspolitische Themen.
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