- Die SPD hat Konzepte für eine Neuregelung der Erbschaftssteuer vorgelegt.
- Die Union sieht mit den Vorschlägen den Mittelstand gefährdet.
- Eine Neuregelung der Erbschaftssteuer wird nach einem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts unvermeidbar sein.
In vielen Medien hat das Jahr des großen Reformstreits begonnen – losgetreten von den Sozialdemokraten und ihrem Konzept zur Neuregelung der Erbschaftssteuer. Die sei ungerecht und verstoße gegen das Leistungsprinzip, wie der SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil die Vorschläge aus seiner Partei begründet.
Reformvorschläge der SPD: Neue Freibeträge für Privatpersonen und Unternehmen
Danach soll es für jeden Erben einen Lebensfreibetrag in Höhe von einer Million Euro geben. Hinterlassenschaften bis zu dieser Summe wären also steuerfrei. Bisher können Eltern ihren Nachkommen alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei vermachen. Zusätzlich zu diesem neuen Freibetrag in Höhe von einer Million Euro können die Kinder auch das Haus oder die Eigentumswohnung der Eltern steuerfrei erben, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt, und sie selbst für mindestens zehn Jahre dort einziehen.
Dazu will die SPD einen Unternehmensfreibetrag. Dieser soll bei fünf Millionen Euro liegen, was die steuerfreie Weitergabe von kleinen Familienbetrieben an die nächste Generation sicherstellen soll. Alle weiteren Ausnahmeregeln für Betriebserben fielen dann weg, was für größere Unternehmen eine deutliche Steuererhöhung bedeuten würde. Damit dies nicht zu Notverkäufen führt, sind in dem SPD-Papier Stundungsmöglichkeiten bis zu 20 Jahren vorgesehen.
Wie die Steuersätze auf Vermögen konkret aussehen sollen, bleibt bisher offen. Man wollte erstmal nur eine Diskussionsgrundlage vorlegen, sagt SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.
Union winkt ab: Reform wie Gift für den Mittelstand
CDU und CSU winken jedoch entrüstet ab. Die Sozialdemokraten sorgten mit ihrem Vorpreschen nur für Verunsicherung und mangelnde Planungssicherheit bei Unternehmen. Vor allem für den Mittelstand sei das Gift. Ein Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro sei viel zu wenig für einen mittelständischen Betrieb beispielsweise im produzierenden Gewerbe. Und auch wenn die Steuerzahlung aufgeschoben werde, belaste sie die Firmenbilanz.
Verfassungsgericht: Urteil wird zu Neuregelung verpflichten
Doch ist die Debatte vor allem politisches Theater, denn bereits in wenigen Monaten wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die schwarz-rote Regierung aller Voraussicht nach zu einer Neuregelung der Erbschaftssteuer zwingen. In dem Verfahren geht es im Grundsatz um die Frage, ob es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, dass Privatpersonen Erbschaftssteuer zahlen müssen und Erben von Betriebsvermögen sehr häufig davon befreit sind.
Die SPD argumentiert, dass man sich jetzt schon auf den Spruch der Verfassungsrichter vorbereiten sollte. Aber natürlich wollte die um ihr Dasein kämpfende 16 Prozent-Partei mit ihrem Konzept zum Jahresauftakt, zuallererst bei ihrem Kernthema – soziale Gerechtigkeit – ein Zeichen setzen.
Handlungsbedarf unter Koalitionspartnern unbestritten
Die Union würde dagegen lieber das Urteil abwarten. Und auf gar keinen Fall will sie in den Verdacht kommen, nicht finster entschlossen jede – wenn auch nur scheinbare – Mehrbelastung der Wirtschaft abzuwehren. Dass Handlungsbedarf besteht, wissen jedoch alle Koalitionspartner: "Wer schon hatte, hat immer mehr", fasste bereits im vergangenen Jahr Unionsfraktionschef Jens Spahn seine Kritik an der Erbschaftssteuer zusammen, und signalisierte Entgegenkommen, um die Ausnahmeregelungen für Milliardenerben endlich abzuschaffen.
Damit könnten dann auf der anderen Seite auch Steuersenkungen für die große Masse der Unternehmen und Arbeitnehmer möglich werden, wie es die CDU und CSU anstreben, um den Standort Deutschland wieder attraktiver zu machen.
Kompromisse als gutes Zeichen für Jahr der Reformen
Eine Kompromisslinie mit den Sozialdemokraten könnte da die vorzeitige Absenkung der für Kapitalgesellschaften geltende Körperschaftssteuer sein sowie die Einkommensteuersenkung für kleine und mittlere Einkommen. Denkbar wäre vielleicht auch eine wohldosierte Regionalisierung der Erbschaftssteuer, die sich in Hamburg oder Bayern natürlich anders als in Ostdeutschland darstellt.
In jedem Fall könnte eine Einigung bei den hochkomplexen Abgaberegeln ein gutes Zeichen sein, dass man in diesem dringend nötigen Jahr der Reformen auch beim Bürgergeld, der Rente und bei anderen schwierigen Sozialstaatsreformen vorankommen könnte.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.