• Polizeigewerkschafter: App-Nutzer sind nur schwer zu erwischen
  • Deutlich höhere Strafen gibt es in Frankreich für Blitzer-App-Nutzung
  • Jurist: Auch bei Komplett-Verbot wenig Handhabe für die Polizei

Der Bundesrat will Blitzer-Apps komplett verbieten. Die Bundesregierung sieht dagegen eigentlich keinen Handlungsbedarf bei den Blitzer-Apps. Diese während der Fahrt zu nutzen, sei nämlich nach geltendem Recht bereits verboten, heißt es in einem Abschnitt des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme bemängelt, dass die Nutzung der Apps zwar verboten, das in der Praxis aber im Grunde nicht nachzuweisen sei.

Wir haben hier ein Vollzugsproblem, weil wir es auch schwer beweisen können.

Jochen KopelkeBundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei

Vertreter der Polizeigewerkschaften bestätigen das. Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagt, im Polizeialltag sei es schwer, die Nutzung der Blitzer-Apps oder Kontrollstellenwarnung zu erkennen, zu identifizieren und so zu sanktionieren, dass die Menschen das nicht mehr tun. "Insofern haben wir hier ein Vollzugsproblem, weil wir es auch schwer beweisen können."

Marco Schäler, Verkehrsrechtsexperte der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), ergänzt: "Wir können das im Rahmen von polizeilicher Verkehrsüberwachung regelmäßig nur dann feststellen, wenn das Handy beispielsweise eine Push-Notification anzeigt oder es beispielsweise Warn- und Alarmsignale während der Polizeikontrolle abgibt." Denn ansonsten sei das Handy ja in aller Regel ausgeschaltet oder zeige einem ein leeres Display.

Frankreichs hohe Strafen als Vorbild?

Wenn jemand mit einer laufenden Blitzer-App erwischt wird, drohen 75 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. In Frankreich können für das gleiche Vergehen bis zu 1.500 Euro fällig werden. Auf Frankreich verweist der Bundesrat auch, denn dort sind solche Anwendungen nicht nur während der Fahrt, sondern komplett verboten.

Diese App wird immer nur genutzt, um nicht geblitzt zu werden. Danach beschleunigt man in der Regel wieder.

Jochen KopelkeGewerkschaft der Polizei

Das wünscht sich die Länderkammer auch bei uns. Die Begründung: Die Apps würden ausschließlich dazu benutzt, die Rechtsverfolgung zu umgehen. Auch hier stimmen die Polizeigewerkschafter zu. "Das Ziel der Nutzung der App ist, nicht geblitzt zu werden, während man zu schnell fährt", sagt GdP-Chef Kopelke.

Das unterscheide die App von anderen Systemen im Auto, die einem sagen, wie schnell man fahren darf: Diese App werde immer nur genutzt, um nicht geblitzt zu werden. "Danach beschleunigt man in der Regel wieder und deswegen fordern wir auch die Untersagung der Bereitstellung von solchen Apps, weil die Menschen versuchen, sich nicht richtig zu verhalten."

Anlasslose Handy-Kontrolle nicht zulässig

Die Bundesregierung sieht das anders. Es gebe keinen empirischen Nachweis, dass eine runtergeladene App zu mehr regelwidrigem Verhalten im Straßenverkehr führe, so die Argumentation. Auch der Leipziger Verkehrsrechtler Jan Vorwerg hält die Begründung des Bundesrates für fragwürdig. "Wenn ich die App nutze und dann entsprechend mit der zulässigen Geschwindigkeit fahre, dann werde ich ja nicht verfolgt", sagt er. "Dann habe ich aber auch gar keine Tat begangen."

Da jetzt die Leute zu kriminalisieren, weil sie (...) von diesen technischen Möglichkeiten Gebrauch machen, ist reichlich absurd.

Jan VorwergVerkehrsrechtler

Natürlich gebe es notorische Raser, sagt Vorwerg. Häufig würden die Betroffenen aber auch schlicht Schilder übersehen, jedenfalls nicht vorsätzlich zu schnell fahren. Da jetzt die Leute zu kriminalisieren, weil sie so eine App nutzten und von den technischen Möglichkeiten Gebrauch machten, sei "reichlich absurd", findet Verkehrsrechtler Vorwerg. Selbst wenn die Apps komplett verboten würden, hätten die Beamten im Einsatz eigentlich keine Handhabe, sagt Vorwerg. Denn auch dann könne die Polizei nicht anlasslos Handys kontrollieren.

MDR AKTUELL

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