Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) hat der Prozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller begonnen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hatte Anklage gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts des Verwendens verbotener Symbole erhoben. Die Angeklagten ließen von ihren Verteidigern erklären, dass sie sich nicht zur Sache einlassen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Es geht um ein Plakat Möllers im Landtagswahlkampf 2024, auf dem zwei Erwachsene zu sehen sind, die die Arme über drei sitzende Kinder heben. „Wir schützen eure Kinder“ steht darüber. Die Ähnlichkeit der Geste mit dem Hitlergruß veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen.
Der Grafiker, der ebenfalls angeklagt ist, soll dafür ein Bild spiegelverkehrt eingesetzt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt. Laut Anklage erkannte er die optische Übereinstimmung mit einem Hitlergruß. Möller soll das Plakat gebilligt haben, obwohl er von dem Verbot gewusst habe. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsextremistisch ein.
Möller stellt Antrag auf Immunität
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem Politiker der AfD vor, im brandenburgischen Landtagswahlkampf 2024 öffentlich verbotene Kennzeichen verwendet zu haben. Es geht um die Frage, ob auf dem bearbeiteten Foto ein Hitlergruß gezeigt wurde.
Der AfD-Politiker weist die Vorwürfe als „rein politische Sache“ zurück. Er stellte einen Antrag auf Immunität – also die Aussetzung von Strafverfolgungsmaßnahmen. Der Landtags-Hauptausschuss hatte sich bereits dafür ausgesprochen, den Antrag abzulehnen. Die Entscheidung steht am Mittwoch nächster Woche an. Der Landtag entscheidet an diesem Mittwoch über den Immunitätsantrag.
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