• Die Grünen gehen vor Gericht gegen die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer vor.
  • Das Bundeskabinett hatte im September eine Reform der Einstufung per Rechtsverordnung beschlossen, die im Februar in Kraft treten soll.
  • In den Augen der Grünen können solchen Entscheidungen nur Bundestag und Bundesrat treffen.

Die Grünen-Bundestagsfraktion hat eine Verfassungsklage gegen die neue Regelung zur Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten eingereicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die geplante Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer per Verordnung dürfte nicht einfach vom Bundesinnenministerium am Bundestag vorbei getroffen werden, so das Hauptargument der Organklage. Über das Vorhaben der Grünen hatte zuerst der "Spiegel" berichtet.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic, sagte dem Magazin, man werde diese "grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages" nicht hinnehmen.

Reform soll im Februar in Kraft treten

Das Bundeskabinett hatte im September eine Reform beschlossen, die Asylentscheidungen für Menschen aus bestimmten Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern soll - und zwar durch die Einstufung zusätzlicher Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer per Verordnung des Bundesinnenministeriums. Das Ministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass künftig, wenn Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, weder Bundestag noch Bundesrat zustimmen müssten. 

Voraussetzung dafür ist aus Sicht des Hauses von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dass sich die Verordnung nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll. Das wird ohnehin nur sehr wenigen Schutzsuchenden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zugesprochen. Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Bereits im September beschlossen: die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer ohne die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.Bildrechte: IMAGO/Steinach

Der Bundestag hatte die Neuregelung im Dezember beschlossen. Am 1. Februar soll sie in Kraft treten. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war vereinbart worden, zuerst Algerien, Indien, Marokko und Tunesien neu als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

Grüne: Bundestag und Bundesrat werden übergangen

Die Grünen-Fraktion sieht dem "Spiegel" zufolge das Recht des Bundestages im Asyl-Artikel des Grundgesetzes verletzt. Danach können "durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf" Staaten bestimmt werden, bei denen etwa nach der Rechtslage oder den politischen Verhältnissen "gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet".

Nach Ansicht der Grünen bedeute das, dass nur der Bundestag und der Bundesrat im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens über sichere Herkunftsländer entscheiden dürfen - und nicht die Bundesregierung allein per Rechtsverordnung.

Die Grünen sehen die Entscheidungsgewalt bei Bundestag und Bundesrat. Das Vorgehen der Bundesregierung fechten sie vor Gericht an. Bildrechte: IMAGO/U. J. Alexander

Bei sicheren Herkunftsstaaten gilt die Vermutung, dass Antragsteller nicht individuell verfolgt werden. Ihre Verfahren werden deswegen schneller abgehandelt und enden in der Regel mit einer Ablehnung. Die beschlossene Gesetzesänderung gilt für Asylverfahren, bei denen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder der sogenannte subsidiäre Schutz beantragt wird. Dieser Schutzstatus greift, wenn Menschen weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung erhalten, ihnen im Herkunftsland aber dennoch ernsthafter Schaden droht. Das betrifft die überwiegende Mehrzahl der Asylanträge in Deutschland. Asyl nach dem Grundgesetz, wofür die Regelung nicht gilt, wird nur in seltenen Fällen gewährt.

dpa, epd, MDR (lik)

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