MDR AKTUELL: Herr Kluth, was ist der Unterschied zwischen einem Geheimdienst und dem Verfassungsschutz, wie er aktuell aufgestellt ist?
Verfassungsrechtler Winfried KluthBildrechte: picture alliance/dpa | Peter GerckeWinfried Kluth: Gemeint ist eine Behörde, wie wir sie jetzt haben, Verfassungsschutz als Stelle zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes. Mit Geheimdienst meint man eine Behörde, die auch polizeiliche, also operative Befugnisse hat. Das ist bei uns nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus streng getrennt. Der Verfassungsschutz beobachtet. Die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaften sind für operative Maßnahmen zuständig.
Jetzt soll das – zumindest ist das die Vorstellung des Innenministers – dann doch umgestaltet werden. Ist dieser geschichtliche Hintergrund denn jetzt nach so vielen Jahren Bundesrepublik hinfällig?
Nun, aus meiner Sicht nicht, aber es gibt schon seit vielen Jahren immer wieder den Hinweis, dass die Dienste des Auslandes – hier sind vor allen Dingen die USA, Großbritannien und der Mossad in Israel gemeint – sehr viel wirksamer agieren können. Wir haben ja auch historisch die Eichmann-Entführung durch den Mossad. Das ist ja etwas, was jetzt wieder in Erinnerung gerufen worden ist durch die Aktionen von Trump in Venezuela. Das sind so die Leitbilder, die als alternatives Modell in den Köpfen herumschwirren.
Der Verfassungsschutz muss sich ohnehin schon die Kritik gefallen lassen, dass er Bürgerrechte ganz legaler Oppositionen beschneidet. Welches Signal geht denn jetzt davon aus, wenn seine Befugnisse sogar vielleicht ausgebaut werden sollen?
Wir haben es zunächst mal mit einer rechtsstaatlichen Verunsicherung zu tun, weil diese Trennung der Funktionen auch dem Schutz von Bürgerrechten dient. Es ist sicherlich sinnvoll zu beobachten, wo Gefahren lauern können, aber unser Modell der Trennung sagt, es soll dann eine andere Behörde, die auch transparent und mit starker gerichtlicher Kontrolle arbeitet, Maßnahmen ergreifen können, die dann auch in Grundrechte eingreifen.
Jetzt gibt es in Deutschland ja die Kriminalpolizeiabteilung Staatsschutz. Würde es nicht reichen, deren Befugnisse einfach auszubauen, statt polizeiliche Befugnisse zum Verfassungsschutz zu verfrachten?
Genau, das wäre dann ein alternatives Modell und das wäre auch eine Möglichkeit. Die Idee ist natürlich, es soll alles schnell gehen und nicht so viel Aufmerksamkeit erfahren. Das ist, glaube ich, der Gedanke, der bei Dobrindt im Hintergrund steht.
Aber geht denn das überhaupt? Also, dahinter steht jetzt die Frage: Geht das auch mit einfacher Mehrheit im Bundestag oder braucht es dafür eine Verfassungsänderung?
Genau, ich würde das auch so sehen, dass man eine Verfassungsänderung benötigt. Der Bund hat über den Bereich – jedenfalls für das Bundesamt für Verfassungsschutz – nur eine Gesetzgebungskompetenz zur Informationsgewinnung. Und im polizeilichen Bereich ist das eben auch begrenzt. Ich denke, dass wir dafür sowohl den Artikel 87, wo die Verwaltungsbefugnis verankert ist, als auch den Artikel 75 ändern müssten.
... und das heißt dann logischerweise Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Ja, genau so ist das.
Herr Kluth, jetzt haben Sie da durchaus mal einiges sortiert und auch sehr analytisch darauf geschaut. Ich hätte abschließend aber gerne wirklich eine Bewertung von Ihnen: Braucht der Verfassungsschutz wirklich eine Neuaufstellung und ist es sinnvoll darüber zu diskutieren?
Nun, ich denke, dass man über die einzelnen Befugnisse immer wieder mal kritisch nachdenken muss
– die müssen ja auch an den Herausforderungen gemessen sein. Zugleich zeigen die Entwicklungen in anderen Staaten – nicht zuletzt in den USA – aber auch, dass die klare Trennung in diesem Bereich rechtsstaatlich sehr wichtig ist. Deswegen bin ich ein Fan davon, die bisherige Struktur beizubehalten.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.