Die FDP in Baden-Württemberg hat eine Klage gegen das geplante SWR-Triell mit den Landtagswahl-Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD angekündigt. Das Parteipräsidium habe beschlossen, Anwälte mit der Klageerhebung zu beauftragen, sagte ein FDP-Sprecher am Dienstag in Stuttgart dem Evangelischen Pressedienst und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.
„Wir richten uns gegen die Bevorzugung der AfD gegenüber den beiden größeren Oppositionsparteien FDP und SPD.“ Konkret fordere man die Einladung besagter Oppositionsparteien oder die Absage des für den 24. Februar geplanten Triells.
Der Landesvorsitzende der FDP, Hans-Ulrich Rülke, hatte sich Ende Januar in einem Brief an SWR-Intendant Kai Gniffke gewandt. Das Triell sei höchstens als Auftakt zur Wahlberichterstattung rechtmäßig und verletze ansonsten die Rechte der FDP, hieß es darin. Rülke forderte den Sender auf, das Triell „spätestens bis zum 8. Februar 2026“ zu senden, da der geplante Termin zu dicht am 8. März liege, dem Tag der Landtagswahl.
Der SWR teilte auf Anfrage mit, nach kritischer Reflexion sei man zu dem Schluss gekommen, am journalistischen Gesamtkonzept zur Landtagswahl festzuhalten. Da das Format fast zwei Wochen vor der Wahl ausgestrahlt werde, bestehe „ein genügend großer Abstand“.
In der Sendung träten die drei Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD und damit die absehbar stärksten landespolitischen Kräfte in Baden-Württemberg gegeneinander an, erklärte der SWR weiter. Zwei Tage später, am 26. Februar, folge die „Wahlarena“, zu der alle Parteien mit realistischen Chancen auf den Einzug in den Landtag eingeladen seien, „also auch die FDP“.
Auch in der Radiosendung „SWR1 Leute“ hätten alle Spitzenkandidaten dieser Parteien die Möglichkeit, sich und die Konzepte ihrer jeweiligen Partei in Einzelinterviews darzulegen, erklärte der SWR. „Zum journalistischen Gesamtkonzept zählen noch weitere Formate und Sendungen. Der SWR hält sich dabei an das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit“, betonte der Sender.
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