- In Sachsen ist die Stasi-Überprüfung von Abgeordneten verfassungsrechtlich verpflichtend und wird nun erstmals politisch diskutiert.
- Das BSW kritisiert die Stasi-Überprüfung als überholt und verweist auf Jugendverfehlungen, Wandel von Einstellungen und Verjährungslogiken.
- Trotz seltener Konsequenzen gilt die Stasi-Überprüfung als notwendig, um demokratische Verantwortung zu wahren und fair gegenüber den Opfern zu bleiben.
Es ist keine bloße politische Gepflogenheit: Die Überprüfung von Abgeordneten auf eine frühere Tätigkeit für die Stasi hat in Sachsen Verfassungsrang. Der Landtag ist verpflichtet, sie in jeder Legislaturperiode durchzuführen – unabhängig davon, wie lange das Ende der DDR zurückliegt.
Dazu beschließt das Parlament, so wie am Donnerstag, eine Überprüfungsrichtlinie und setzt eine Bewertungskommission ein. Eines ihrer Mitglieder ist der CDU-Abgeordnete Martin Modschiedler. Er erzählt, dass dies mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden könne: "Aber bisher habe ich dazu noch nichts gehört."
Am Donnerstag soll das Thema besprochen werden. Modschiedler merkt an: "Früher hat man das ohne Debatte gemacht. Dass man es jetzt mit Debatte macht und eine Debatte über eine Verfassung führt, finde ich etwas schwierig. Vor allem frage ich mich: Wer hat damit Probleme? Ich habe damit keine Probleme, das zu prüfen und auch prüfen zu lassen."
Widerspruch vom BSW
Der schärfste Widerspruch kommt aus der jüngsten Fraktion im Landtag: dem BSW. Nico Rudolph selbst Teil der Bewertungskommission, stellt das Prüfverfahren 36 Jahre nach Ende der Stasi aber grundsätzlich in Frage: "Menschen haben sich damals teilweise verpflichten lassen, da waren sie noch in der Schule – vielleicht 16 oder 17 Jahre alt. Sie haben damals einen ganz anderen Blick auf das politische System gehabt."
Zudem merkt Rudolph an: "Selbst wenn damals jemand überzeugt war von seiner Tätigkeit, dann heißt das noch lange nicht, dass die Leute nach der deutschen Einheit in den letzten 36 Jahren nicht auch Denkprozesse durchgezogen haben." Er weist darauf hin, dass es auch im Strafrecht eine Verjährung gebe: "Bis auf Mord, der verjährt nie. Aber die schlimmsten Straftaten sind nach 30 Jahren verjährt und werden dann nicht weiterverfolgt."
Kein Strafverfahren
Der Verweis auf die Verjährung im Strafrecht ist verständlich, trägt hier aber nicht. Denn die Stasi-Überprüfung ist kein Strafverfahren. Es geht nicht darum, vergangenes Unrecht zu bestrafen, sondern offenzulegen, wer heute politische Macht ausübt und mit welcher Vergangenheit.
Aus diesem Grund fremdelt auch die Vorsitzende der Linksfraktion, Susanne Schaper mit dem Verfahren: "Die Sinnhaftigkeit einer solchen Überprüfung - da es auch kaum Konsequenzen geben kann, das könnte nur ein Verfassungsgericht festlegen - ist auch in Zweifel zu ziehen." Sie bezeichnet es deshalb als ein "Schaulaufen".
Immer wieder Befunde
Ergebnislos ist die Überprüfung aber nicht. Kurz nach der Wende traten zwei CDU-Abgeordnete wegen Stasi-Vergangenheit zurück. Später wurden IM-Tätigkeiten von zwei Linken-Politikern und einem AfD-Abgeordneten bekannt. Direkte politische Konsequenzen blieben allerdings aus – abgesehen vom öffentlichen Druck.
Auch die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Nancy Aris, ordnet ein: Laut Gesetz müsse bei Aufdecken einer Stasi-Mitarbeit auch eine Prüfung folgen, ob der Abgeordnete für seine Tätigkeit tragbar ist. So schildert Aris: "Es ist nicht wahrscheinlich, dass – selbst wenn ein Befund belegt, dass jemand mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet hat – dieser automatisch sein Mandat verliert."
Prüfung weiterhin wichtig
Das sei aber kein Grund, die eigentliche Überprüfung einzustellen – im Gegenteil. Gerade Abgeordnete seien neuralgische Punkte in unserer Demokratie, hier müsse genau hingeschaut werden, findet Aris. Und gleichzeitig gibt sie noch zu bedenken: Opfer der SED-Diktatur werden bis heute überprüft, wenn sie Ansprüche geltend machen – fairerweise sollten daher auch mögliche Täter weiter geprüft werden.
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