Angesichts der jüngsten Warnstreiks im öffentlichen Dienst fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts.
„Deutschland braucht dringend ein Gesetz für Fairnessregeln bei Streiks“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der „Bild“-Zeitung. Er warf der Gewerkschaft Verdi eine verantwortungslose Streikstrategie vor. „Erst streiken, dann verhandeln – das zerstört Vertrauen“, erklärte Kampeter.
Hintergrund sind die laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Die Gewerkschaft Verdi und der Beamtenbund dbb fordern für die rund 2,2 Millionen Beschäftigten sieben Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 300 Euro zusätzlich im Monat.
Deutschlandweit ist in den kommenden Tagen mit weiteren Ausständen zu rechnen. Betroffen sind unter anderem Unikliniken, Hochschulen oder Straßenmeistereien.
Generell wollen vor allem nicht verbeamtete Beschäftigte mit Warnstreiks und Protesten auf sich aufmerksam machen. Beamte beteiligen sich laut Verdi und der Gewerkschaft dbb aber, sofern sie an dem Tag Urlaub oder Freizeit haben.
Ein Abschluss bei den Ländern soll aus Sicht der Gewerkschaften auf keinen Fall schlechter ausfallen als die jüngste Einigung mit Bund und Kommunen, hatte es geheißen. Der Abschluss von April 2025 hatte mehr Geld in zwei Stufen beinhaltet, zunächst drei Prozent, mindestens aber 110 Euro im Monat mehr, dann 2,8 Prozent. Betroffen sind diesmal mehr als 900.000 Tarifbeschäftigte sowie indirekt rund 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger. Auf sie soll ein Beschluss per Gesetz übertragen werden. Hessen ist nicht betroffen, hier wird separat verhandelt.
Der Verwaltungsrechtler Michael Brenner schreibt zur Praxis des Streiks, diese stellten zwar ein „verfassungsrechtlich anerkanntes Mittel des Arbeitskampfes“ dar, sei aber „bestimmten rechtlichen Vorgaben und Grenzen unterworfen, die im Kontext der sowohl den Gewerkschaften als auch den Arbeitgebern zukommenden Koalitionsfreiheit zu beurteilen sind.“ Diese Grenzen indes seien nicht gesetzlich ausgestaltet, so Brenner in „Aus Politik und Zeitgeschichte“.
Brenner hält fest: Es gebe „kein Gesetz, das die Organisation und Umsetzung von Streiks rechtlich näher einzäunt.“ Es seien vielmehr „die Entscheidungen insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die die Richtlinien für Arbeitskämpfe aufgestellt und im Laufe der Jahrzehnte immer weiter ziseliert haben“. In diese Lücke zielen offenbar die Arbeitgeber.
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