Nach dem Tod von Jeffrey Epstein im Jahr 2019 prüften US-Staatsanwälte Vorwürfe sexueller Übergriffe gegen einen der einflussreichsten Vertrauten Epsteins: den Milliardär Leon Black.
Aus neu veröffentlichten Akten des US-Justizministeriums geht hervor, dass Ermittler die Anschuldigungen von mindestens vier Frauen untersuchten. Sie warfen dem früheren CEO des Private-Equity-Unternehmens Apollo Global Management vor, sie sexuell missbraucht zu haben. Black galt in Epsteins letzten zehn Lebensjahren als dessen wichtigste Geldquelle.
Mit den Vorwürfen befassten sich die Staatsanwaltschaft Manhattan und die Bundesstaatsanwaltschaft für den Southern District of New York. Anklage erhoben sie nicht.
Die nun veröffentlichten Akten umfassen Dutzende E-Mails, interne Vermerke und Gesprächsprotokolle mit den Anwälten von Blacks Anklägerinnen – teils aus dem Jahr 2019. Sie dokumentieren erstmals, dass Staatsanwälte konkret prüften, ob es im Zusammenhang mit Black strafrechtlich relevantes Fehlverhalten gab.
Zwei Frauen, die in den Fokus der Ermittler gerieten, werfen Black vor, sie im Jahr 2002 in Epsteins Anwesen in Manhattan vergewaltigt zu haben. Ihre Schilderungen entsprechen Vorwürfen aus später eingereichten Zivilklagen. Eine der Frauen zog ihre Klage inzwischen zurück.
Die andere, die angab, als Teenager missbraucht worden zu sein, führt ihr Verfahren weiter. Black weist alle Vorwürfe zurück. Blacks Anwälte und ein Sprecher beantworteten Fragen von Business Insider US zu möglichen Kontakten mit Ermittlungsbehörden nicht. Epsteins Anwältin Susan Estrich verwies stattdessen auf eine von Apollo beauftragte Untersuchung. Diese habe ergeben, Black habe „keinerlei Kenntnis von Epsteins kriminellen Aktivitäten“ gehabt – „An den Anschuldigungen gegen Herrn Black ist absolut nichts Wahres dran.“
Vertreter der Staatsanwaltschaft Manhattan und der Bundesstaatsanwaltschaft für den Southern District of New York wollten sich zu ihren Ermittlungen nicht äußern.
Trotz Verurteilung unterhielt Black Kontakt zu Epstein
Epstein wurde 2008 wegen der Vermittlung einer Minderjährigen zur Prostitution verurteilt. 2019 starb er in einer Gefängniszelle in Manhattan, während er auf einen Prozess im Zusammenhang mit sexuellem Menschenhandel wartete.
Im März 2021 trat Black von seinem Posten als Apollo-CEO zurück, dem Finanzkonzern, den er 1990 mitgegründet hatte.
Seit Epsteins Festnahme 2019 standen seine Verbindungen zu Black im Zentrum öffentlicher Kritik. Eine interne Untersuchung bei Apollo ergab, dass Black zwischen 2012 und 2017 mehr als 150 Millionen US-Dollar (126 Millionen Euro) an den verurteilten Sexualstraftäter überwiesen hatte.
Die interne Prüfung fand keine Hinweise auf strafbares Verhalten. Die Zahlungen, die Black nach eigenen Angaben für Steuer- und Nachlassberatung leistete, werden inzwischen vom Finanzausschuss des US-Senats untersucht.
Die nun veröffentlichten Akten zeigen zudem, dass auch das US-Justizministerium Blacks Verbindungen zu Epstein überprüfte.
Ein internes Memo aus dem Dezember 2019 hält fest, dass Bundesstaatsanwälte mögliche „Mitverschwörer“ Epsteins prüften – darunter Ghislaine Maxwell. Sie verbüßt eine 20-jährige Haftstrafe und ist bislang die einzige Person, die im Zusammenhang mit Epsteins Sexhandelsnetzwerk strafrechtlich verurteilt wurde.
Black wird in dem Memo nicht als möglicher Mitverschwörer genannt. Das Dokument enthält jedoch die Zusammenfassung eines Interviews aus dem Jahr 2019: Eine Frau berichtete dem Justizministerium, Epstein habe sie angewiesen, Black in Epsteins Stadthaus zu massieren. Als Black „begann, sexuellen Kontakt anzubahnen“, sei sie „aus dem Zimmer gerannt“, heißt es darin. Das Dokument ist stark geschwärzt – Wann sich der Vorfall ereignet haben soll, ist unklar.
Ein weiteres Dokument aus dem Jahr 2021 fasst Vorwürfe zusammen, die die Anwältin Jeanne Christensen an Bundesstaatsanwälte herantrug. Christensen, spezialisiert auf Klagen wegen sexueller Belästigung und Diskriminierung, erklärte, eine Mandantin habe ihr berichtet, „Leon Black habe sie brutal vergewaltigt“.
Nach Darstellung Christensens soll Epstein die Frau 2002 in seinem Stadthaus unter dem Vorwand vorgestellt haben, Black könne ihr bei der Jobsuche helfen. Dort, so der Vorwurf, habe Black sie in einem Massageraum sexuell angegriffen.
Die Vorwürfe ähneln denen aus einer Zivilklage, die Cheri Pierson 2022 gegen Black einreichte und in der sie von Christensen vertreten wurde. Darin schilderte Pierson, sie habe „unerträgliche Schmerzen“ erlitten, als Black „seinen Mund auf ihre Vagina setzte und begann, sie auf dem Massagetisch zu beißen“.
In einer E-Mail an die Staatsanwälte schrieb Christensen, Piersons Schilderung gleiche der einer weiteren Mandantin, die Black sexuelle Übergriffe vorwarf. Die nicht geschwärzten Passagen enthalten kaum Details zu deren Aussagen. Sie zeigen jedoch, dass die Staatsanwaltschaft Manhattan ihre Ermittlungen später einstellte.
Black erklärte, er habe Pierson nie getroffen. Pierson zog ihre Klage zurück; 2024 wurde das Verfahren endgültig eingestellt.
Die Ermittlungen im Fall Black wurden 2023 erweitert
Im Februar 2023 informierte eine Staatsanwältin aus Manhattan per E-Mail einen Bundesanwalt darüber, dass ihre Behörde einer neuen Anschuldigung gegen Black nachgehe. Laut den Akten war dies Teil einer seit 2019 laufenden Untersuchung zu Epstein und seinem Umfeld.
Die Frau, vertreten von Christensen, erklärte laut Staatsanwaltschaft, sie sei von Maxwell und Epstein sexuell ausgebeutet worden.
Die Vorwürfe der neuen Anklägerin, wie sie in internen Vermerken festgehalten wurden, decken sich mit denen der Frau, die im Juli 2023 unter dem Pseudonym „Jane Doe“ Klage gegen Black einreichte. In der weiterhin anhängigen Klage heißt es, die Klägerin sei 2002 im Alter von 16 Jahren von Epstein sexuell missbraucht und anschließend von Epstein und Maxwell an mehrere Männer – darunter Black – vermittelt worden.
Estrich, die Anwältin von Black, bezeichnete die Anklägerin als „Betrügerin“ – „Ihre leibliche Familie sagt, sie würde sich Geschichten ausdenken und ‚Beweise‘ fabrizieren“, sagte Estrich Business Insider US. Eine Sprecherin der Kanzlei Wigdor LLP, für die Christensen tätig ist, wollte sich nicht äußern. Die Klägerin selbst reagierte nicht auf eine Anfrage von Business Insider US.
Ermittler der Staatsanwaltschaft Manhattan befragten die Frau im Januar 2023, wie aus einem Dokument hervorgeht, das ein Bundesstaatsanwalt verfasst hatte. In dem Dokument stand, die Staatsanwaltschaft Manhattan habe „keine unabhängige Bestätigung“ für ihre Anschuldigungen „gegen JE und LB“ gefunden – Initialen, die offenbar für Jeffrey Epstein und Leon Black stehen.
Vier Tage vor Einreichung der Zivilklage kritisierte Christensen die Bundesstaatsanwälte öffentlich dafür, keine Anklage gegen Black erhoben zu haben. „Es ist empörend, dass keine strafrechtlichen Schritte gegen ihn eingeleitet wurden“, schrieb sie.
Fehlende „Bestätigung“ bei einer der Anklägerinnen
Laut den neu veröffentlichten Akten äußerte auch ein prominenter Anwalt anderer Epstein-Opfer Zweifel an der Darstellung der Klägerin.
Brad Edwards, der mehr als 100 Epstein-Opfer vertreten hat, widersprach laut einem staatsanwaltlichen Vermerk dem Versuch der Frau, sich einem Vergleich über 290 Millionen US-Dollar (243 Millionen Euro) anzuschließen. Die Sammelklage richtete sich gegen die Bank JPMorgan Chase, der vorgeworfen wurde, Epsteins Sexhandelsnetzwerk begünstigt zu haben.
Dem Vermerk zufolge erklärte Edwards in einer nicht öffentlichen Anhörung, es gebe keine „Bestätigung“ für die Behauptungen der Frau zu ihren Kontakten mit Epstein, Maxwell und Black. Zudem habe er dem Richter gesagt: „Die Zahl der Personen, an die sie angeblich weitergereicht wurde, ist unglaublich.“ Eine Stellungnahme gegenüber Business Insider US lehnte Edwards ab.
US-Bezirksrichter Jed Rakoff, der die Sammelklage betreute, „zeigte sich zurückhaltend, der Frau die zugesprochene Summe auszuzahlen, da er nicht nachvollziehen könne, warum es keinerlei Bestätigung gebe“, heißt es im Dokument.
Aus den Epstein-Akten und den Gerichtsunterlagen geht nicht hervor, ob die Frau Geld aus dem Vergleich erhalten hat.
Christensen vertrat zudem eine dritte Klägerin: Guzel Ganieva. Sie warf Black 2021 Vergewaltigung vor und behauptete, er habe sie zu einem sexuellen Kontakt mit Epstein drängen wollen. Ob Staatsanwälte diesen Vorwürfen nachgingen, ist aus den stark geschwärzten Dokumenten nicht ersichtlich. Ganievas Klage wurde 2023 abgewiesen, weil ein Richter entschied, ihre Ansprüche seien durch eine mit Black geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung ausgeschlossen. Black erklärte, die Beziehung sei einvernehmlich gewesen.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass derzeit noch strafrechtliche Ermittlungen gegen Black laufen. In einer vom FBI im Juni 2024 erstellten Chronologie wird die Untersuchung in der Vergangenheitsform erwähnt: „Die Staatsanwaltschaft Manhattan hat die Vorwürfe gegen Leon Black untersucht.“
Jacob Shamsian ist Gerichtsreporter bei „Business Insider“ in New York City. Seit 2020 recherchiert er zum Fall Epstein.
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