• Weidel und Chrupalla sprechen von schwerem Schlag gegen Demokratie.
  • Haseloff fordert weiter klare Abgrenzung zur AfD.
  • Die Entscheidung des Verfassungsschutzes hat eine neue Verbotsdebatte ausgelöst.

Die AfD hat rechtliche Schritte gegen die Verfassungsschutz-Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" angekündigt. Die Partei werde sich "gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen", erklärten die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla am Freitag.

Weidel und Chrupalla sprechen von Schlag gegen Demokratie

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes sei "ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie". Die AfD werde kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. "Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert", erklärten Weidel und Chrupalla.

Parteivize Stephan Brandner sagte der "Rheinischen Post", die Entscheidung sei "inhaltlich völliger Blödsinn, hat mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und ist eine rein politische im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD." Thüringens Co-Landeschef Stephan Möller sagte MDR THÜRINGEN, die Einstufung diene letztlich dem Ziel, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu erfüllen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe hier "ein Tendenzwerk" abgeliefert.

Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert Rechtsextremistisch ein

Das Bundesamt für Verfassungssschutz hatte am Freitag die gesamte AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Zu Begründung verwies die Behörde auf ein mehs als 1.000 Seiten langes Gutachten, welches eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der AfD bestätige.

Haseloff fordert weiter klare Abgrenzung zur AfD

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff erklärte, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe nun für den Bund bestätigt, was der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bereits für das Land festgestellt habe. Die AfD "ist eine Gefahr für unsere Demokratie, und eine klare Abgrenzung zur AfD, wie von mir seit Jahren gefordert, ist wichtiger denn je." Zur Abgrenzung gehöre auch, "dass wir uns inhaltlich mit ihr auseinandersetzen und ihr durch eine gute Politik für die Menschen in Deutschland den Wind aus den Segeln nehmen".

Debatte um neues Verbotsverfahren - Scholz warnt vor Schnellschuss

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes hat zudem eine neue Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren entfacht. Die frühere Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt sprach sich dafür aus, ein AfD-Verbot zu prüfen. Auch der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), forderte ein zügiges Verbotsverfahren. Das Offensichtliche sei nun "höchstbehördlich testiert" worden: "Spätestens jetzt müssen alle drei Antragsberechtigten beim Bundesverfassungsgericht, also Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag, zeitnah ein Verbotsverfahren initiieren."

Der scheidende Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich dabei zurückhaltend. Er sagte auf dem Evangelischen Kirchentag in Hannover, das sei eine Sache, die man nicht übers Knie brechen dürfe. Der SPD-Politiker verwies auf Parteiverbotsverfahren, die in der Vergangenheit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert waren, etwa zur rechtsextremistischen NPD: "Deshalb muss man diese Dinge sehr sorgfältig erwägen, ich bin gegen einen Schnellschuss."

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