Mitarbeiter deutscher Sicherheitsbehörden warnen eindringlich vor einem zu früh angestoßenen AfD-Verbotsverfahren. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Insider. Die Geheimdienstler fürchten demnach, beim Ausforschen der Partei in Teilen „blind und taub“ zu werden. Grund dafür ist, dass der Einsatz sogenannter V-Leute und verdeckter Ermittler bei einem Verbotsverfahren beendet werden müsste.

V-Leute sind dem Bericht zufolge seit Jahren in der AfD im Einsatz, vor allem in den Landesverbänden, die schon länger von Geheimdiensten beobachtet werden. Ein führender Verfassungsschützer sagte der „Süddeutschen Zeitung“, ein Verbotsverfahren käme jetzt zur Unzeit, weil man gerade dabei sei, durch V-Leute in die Führungsebene einer Landes-AfD zu kommen.

Verfassungsschützer fürchten, dass ein wesentlicher Teil des bisher Erreichten aufgegeben werden müsste. „Ein etwaiges AfD-Verbotsverfahren würde die Beobachtung der Partei aufgrund der geltenden Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zumindest für die Zeit des Verfahrens einschränken“, sagte der Präsident eines Landesverfassungsschutzes der Zeitung.

Der Geheimdienst könnte damit nur noch begrenzt in die AfD blicken – und das möglicherweise über Jahre, weil sich Parteiverbotsverfahren hinziehen können. Sollte die AfD ein solches Verfahren ohne Verbot überstehen, müsste der Verfassungsschutz bei den V-Leuten von vorn anfangen. In vielen Behörden gibt es dem Bericht zufolge Zweifel daran, dass die bisher gesammelten Belege für ein Verbot ausreichen.

Gleichzeitig nehmen Verfassungsschützer derzeit ein verändertes Auftreten der Partei nach außen wahr. Aus Angst vor einem Verbot gebe sich die AfD in der Öffentlichkeit weniger aggressiv als früher. Von einem Innen- und einem Außenleben sei die Rede, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Entsprechend wichtig könnten Informationen aus dem Inneren der Partei in Zukunft werden.

Im Jahr 2003 war ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD gescheitert, weil die Partei bis in die Führungsriege mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag ab, zu einer inhaltlichen Prüfung kam es gar nicht erst. Entsprechend vorsichtig sind die Sicherheitsbehörden in dieser Frage geworden.

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