• Viele Versicherte vertrauen der ePA im Punkt Datenschutz nicht.
  • Verbraucherschützer und Ärzte wünschen sich mehr Aufklärungsarbeit von den Krankenkassen.
  • Dennoch halten Verbraucherzentrale und Ärzte am Nutzen der ePA fest.

Die meisten Versicherten – nämlich 94 Prozent – kennen die elektronische Patientenakte (ePA), doch der Großteil (71 Prozent) nutzt sie nicht aktiv. Das ergab eine repräsentative Forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Sorge um Daten bleibt Thema bei Versicherten

In der Befragung sprachen Verbraucher von fehlenden Funktionen, unzureichenden Informationen sowie von komplizierten Freischaltungsprozessen als Hürden im Umgang mit der ePA.

Neben den Herausforderungen bei der Anmeldung nennen Versicherte auch Datenschutz und Bedenken bei der Datensicherheit als Grund, die ePA nicht zu nutzen. Im Verbraucheraufruf bemängeln die Verbraucher zudem die unzureichende Unterstützung und unklare Informationen durch die Krankenkassen. Außerdem wurde kritisiert, dass sich nicht immer ausreichend festlegen lasse, wer auf welche Daten zugreifen dürfe.  

Auch Ärzte sind mit ePA unzufrieden

Kritik, die teilweise auch die Ärzteschaft teilt. Erik Bodendieck, Präsident der Landesärztekammer Sachsen und zweiter Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung im Gesundheitswesen in der Bundesärztekammer, wünscht sich mehr Aufklärung durch die Krankenkassen.

Die Krankenkassen, das ist der ärztliche Vorwurf, sind ihrer Aufklärungspflicht gegenüber den Patienten bisher nicht ausreichend nachgekommen, was die ePA anbelangt.

Erik BodendieckPräsident der Landesärztekammer Sachsen

Bodendieck und die Ärzte werfen den Krankenkassen vor, "ihrer Aufklärungspflicht gegenüber den Patienten bisher nicht ausreichend nachgekommen" zu sein, was die ePA anbelangt. "Also auch das Thema, wie kann ich den Zugriff gestalten, wie komme ich da am besten drauf, wie geht es mit den Zugriffsrechten, der Zugriffsrechteerteilung für die Ärzteschaft und Ähnliches", ergänzt Bodendieck. Aufklärung durch die Krankenkassen wird gerade in diesem Jahr noch eine wichtige Rolle spielen. Ab Ende 2026 können Daten aus der ePA für Forschungszwecke in pseudonymisierter Form ausgeleitet werden. Darüber waren nur ein Viertel aller Befragten informiert.

Das Potential für die Patientenversorgung mit der ePA bleibt

Generell könnte die ePA aus Sicht der Ärzte verbessert werden. Denn auch für die Mediziner ist die Funktionsweise noch nicht ausgereift, bemängelt Bodendieck: "Im Moment machen wir in Deutschland nichts weiter als eine einfache Umsetzung von Papierprozessen in quasi elektronische Prozesse. Das hat für mich mit Digitalisierung im eigentlichen Sinn nichts zu tun."

Dabei sehen sowohl Bodendieck als auch die Verbraucherzentrale großes Potential in der elektronischen Patientenakte. Die richtige Umsetzung könnte nach Bodendieck nicht nur die Patientenversorgung verbessern, sondern Medizinern auch ressourcensparendes Arbeiten ermöglichen.

Impfpass und Zahnbonusheft sollten ePA aufwerten

Die Verbraucherzentrale hat zudem einen ganzen Forderungskatalog veröffentlicht. Neben der Forderung, die Registrierung für Versicherte zu vereinfachen, haben die Verbraucherschützer aus der Befragung auch den Wunsch nach alltagsnahem Mehrwert abgeleitet. So könnten in die ePA auch ein digitaler Impfpass oder das Zahnbonusheft integriert werden. Essenziell erscheint der Verbraucherzentrale auch, die Datensouveränität der Versicherten zu erhöhen und etwa gezielter bestimmen zu können, welche Gesundheitsdaten von wem eingesehen werden können.

DPA/MDR(jeb)

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