Das Land Thüringen muss nach einem Gerichtsurteil erneut über die Bewerbung eines AfD-Mitglieds um eine Behördenstelle entscheiden. Die Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes seien aber gerechtfertigt, entschied das Arbeitsgericht in Erfurt.
„Für diese Zweifel genüge zunächst, dass der Landesverband Thüringen der Partei AfD durch das Amt für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde“, teilte das Gericht mit
Diese Zweifel habe der Mann auch im Gerichtsverfahren nicht ausräumen können. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Mann hatte sich auf eine Stelle im Landesverwaltungsamt beworben und im Auswahlverfahren im Juli 2024 eine Zusage erhalten. Beim Klären der Vertragsdetails teilte ihm die Behörde im Oktober 2024 mit, dass er nach einer Überprüfung durch das Innenministerium mit Blick auf seine Parteizugehörigkeit doch nicht eingestellt wird. Dagegen wehrte sich der Mann, der auch für die AfD in einem Kreistag sitzt, juristisch.
Gericht muss Entscheidung wiederholen
Dabei erzielte er einen Teilerfolg. Der Freistaat muss die Auswahlentscheidung wegen Verfahrensfehler wiederholen, entschied das Gericht. „Denn der Freistaat Thüringen durfte die Absage nicht allein auf die Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers stützen, ohne diesen vorher mit diesen Zweifeln zu konfrontieren, um ihm die Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu positionieren und sie gegebenenfalls auszuräumen“, hießt es in der Mitteilung des Gerichts.
In anderen Punkten scheiterte der Mann mit seiner Klage. Er habe keinen Anspruch, auf die Stelle beim Landesverwaltungsamt eingestellt zu werden, entschied das Gericht. Nach Ansicht des Mannes war bereits ein Arbeitsvertrag zustande gekommen – das Gericht sieht das anders. Nicht entschieden wurde über einen möglichen Schadenersatz.
Der Mann hatte angegeben, im Vertrauen auf die Zusage seinen Arbeitsvertrag in einer Pflegeeinrichtung beendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zu den Schadenersatzforderungen des Mannes wird das Verfahren noch fortgesetzt.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.