Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für den Kauf von Kamikazedrohnen für die Bundeswehr gegeben. Die Haushaltspolitiker billigten dazu Pläne aus dem Verteidigungsministerium, das Waffensysteme der deutschen Hersteller Helsing und Stark Defence im Umfang von zunächst rund 540 Millionen Euro bestellen will. Das berichten die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters.

Zugleich deckelte der Haushaltsausschuss Käufe auf jeweils eine Milliarde Euro und erlegte dem Ministerium Berichtspflichten auf. Dazu wurde ein sogenannter Maßgabebeschluss gefasst. Der fordert auch eine erneute parlamentarische Billigung als Voraussetzung dafür, weitere Stückzahlen aus den Verträgen abrufen zu können.

Verteidigungsminister Boris Pistorius sprach mit Blick auf die Kamikazedrohnen von einem „wichtigen Schritt“. Die Bundeswehr lerne dabei auch von den Erfahrungen der Ukrainer und profitiere von Rüstungskooperationen. Zugleich sagte er nach einer Sitzung des Verteidigungsausschusses: „So sehr es stimmt, dass Drohnen den gegenwärtigen Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt, dominieren, so richtig ist es auch, dass keiner weiß, ob das auch in fünf Jahren noch der Fall wäre.“

Nach dem Willen des Verteidigungsministeriums sollte der Rahmenvertrag eigentlich Bestellungen von insgesamt bis zu 4,3 Milliarden Euro möglich machen. Die Haushälter haben aber wegen Transparenz und Kostenaufteilung ⁠Bedenken. Im ​Hintergrund hatte zudem für Unruhe ‌gesorgt, dass der US-Investor Peter Thiel an Stark beteiligt ist. Allerdings hatte das Ministerium erklärt, die Beteiligung sei zu klein für eine maßgebliche Rolle von Thiel. Als dritter möglicher Anbieter dafür steht der Rüstungskonzern Rheinmetall in den Startlöchern.

„Lauernde Munition“

Die unbemannten und mit Gefechtsköpfen versehenen Flugsysteme – fachlich: „Loitering Munition“ – sind im Ukraine-Krieg inzwischen zentral für einen großen Teil der Wirkungstreffer.

Die Bundeswehr, die beim Einsatz von Drohnen als Waffe aufgrund früherer politischer Entscheidungen lange abgehängt schien, will mit den Waffen ein neues Kapitel auf dem Gefechtsfeld aufschlagen. Als erster Verband soll die „Brigade Litauen“ an der Ostflanke der Nato die neuen Waffensysteme bekommen.

Als „Loitering Munition“ – etwa „lauernde Munition“ – werden Drohnen mit einem Sprengkopf bezeichnet, die längere Zeit über einem Zielgebiet kreisen können, bis ihnen per Datenlink ein Ziel zugewiesen und das Angriffskommando gegeben wird. Sie fliegen dann das Ziel an.

Die Bundeswehr hat diese Waffensysteme bereits getestet und den Herstellern zudem eigene Vorgaben gemacht, sodass die Bundeswehr andere Versionen erhält als die ukrainischen Streitkräfte. Die Drohnen der beiden Hersteller gelten damit nicht mehr als kampferprobt („combat proven“), müssen sich aber umfangreichen deutschen Prüfungen stellen und den Praxistest in der Truppe bestehen.

Bedenken gegen einen Investor

Heeresinspekteur Christian Freuding will in den nächsten Jahren sechs Einheiten für den Einsatz von den dann neu eingeführten Kamikazedrohnen aufstellen. Bis 2027 wolle er die erste Batterie mittlerer Reichweite einsatzbereit machen; bis 2029 fünf weitere, sagte der Generalleutnant im November. Eine Batterie entspricht in der Größe einer Kompanie aus 60 bis 150 Soldaten.

Vor allem die Grünen hatten vor der Sitzung des Haushaltsauschusses starke Vorbehalte gegen Thiel geäußert. Der Milliardär ist bekannt für seine libertären Positionen und seine Nähe zu US-Präsident Donald Trump.

Der Grünen-Verteidigungshaushälter Sebastian Schäfer kritisiert, bis dato habe die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse darüber, wem ein Unternehmen gehört, das jetzt mit einem Milliardenvertrag für Drohnen bedacht werden soll.

Stark Defence erklärt auf Anfrage, Thiel habe „keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft“. Der Investor habe auch keine Sperrminorität. Zudem sei im Fall ausländischer Investitionen in deutsche Rüstungsunternehmen bei Überschreiten von zehn Prozent eine verpflichtende Vorab-Prüfung durch das Wirtschaftsministerium nötig. Gleiches gelte, sollten unterhalb dieser Schwelle Sonderrechte etwa bei der Besetzung von Gremien oder sonstige untypische Einflussmöglichkeiten bestehen. „Nichts davon ist hier der Fall“, sagte eine Sprecherin.

Pistorius ging am Rande der Sitzungen auf die Debatte ein. Wenn es Bedenken gebe „hinsichtlich der Qualität der Beteiligung von Thiel an dem Unternehmen, dann müssen wir dem nachgehen“, sagte er. „Das hat sich aber herausgestellt, dass das nicht der Fall ist.“ Es gehe bei Thiel um eine Beteiligung in einstelliger Prozenthöhe ohne Zugriff oder Einsicht in operative Sachverhalte.

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