Nach dem Entzug der Sendelizenz für einen unabhängigen Radiosender hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit verurteilt. Das gab das Gericht am Donnerstag in Luxemburg bekannt. Insbesondere seien die zugrundeliegenden Regeln im ungarischen Mediengesetz nicht mit EU-Recht vereinbar. Geklagt hatte die EU-Kommission.
In dem Fall geht es um den Sender Klubradio, den wichtigsten unabhängigen Radiosender Ungarns. 2014 hatte der Sender mit dem ungarischen Medienrat einen neuen Vertrag für die Nutzung einer Funkfrequenz unterzeichnet, der über sieben Jahre lief. Er wurde danach nicht verlängert. Der Medienrat begründete das damit, dass Klubradio zweimal gegen die Verpflichtung zur monatlichen Übermittlung der Sendequoten verstoßen habe. Die Frequenz wurde neu ausgeschrieben, die Bewerbung von Klubradio dafür wurde für ungültig erklärt.
Nach Feststellungen des EuGH verletzte Ungarn damit die in der Charta der EU-Grundrechte verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit. Die Verstöße, die dem Klubradio vorgeworfen worden seien und die zum Lizenzentzug geführt hätten, seien „entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten“ oder beträfen Aspekte, „die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann“, erklärte das Gericht. Die ungarischen Regeln seien nicht verhältnismäßig.
Das Verfahren war eines von mehreren, die gegen Ungarn vor dem EuGH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht laufen oder liefen. Ungarns Regierungschef Viktor Orbán wird vorgeworfen, kritische Stimmen in Justiz, Medien und Zivilgesellschaft systematisch zu unterdrücken. Orbán tritt seit langer Zeit als scharfer Kritiker der EU auf.
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