Die Koalition will in dieser Woche die geplante Umgestaltung des Bürgergelds in eine neue Grundsicherung beschließen. Das Parlament entscheidet an diesem Donnerstag nach einer einstündigen Debatte, wie der Bundestag mitteilte. Union und SPD einigten sich auf letzte Details, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen in Berlin erfuhr. Zuerst hatte der „Stern“ darüber berichtet.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), sagte: „Das Kapitel Bürgergeld ist abgeschlossen.“ Mit der Reform werde ein neues Kapitel aufgeschlagen. „Wir schaffen ein System, das denen, die sich ernsthaft bemühen, eine echte Perspektive bietet und gleichzeitig deutlich macht: Wer Unterstützung sucht, muss auch Verantwortung übernehmen“, sagte Biadacz.
Die Reform soll verschärfte Regeln für die rund 5,3 Millionen Bezieher des Bürgergelds bringen. So soll die Grundsicherung mit den neu eingeführten Totalsanktionen bei drei versäumten Jobcenter-Terminen gestrichen werden können. Nach Monaten teils erbitterten Streits waren die geplanten Änderungen im Januar erstmals im Bundestag beraten worden.
Letzte Änderungen haben kleinere, wenn auch wichtige Details betroffen, hieß es aus Fraktionskreisen. Laut „Stern“ sollen Jobcenter etwa mehr Spielraum bei der Wiedereingliederung erhalten. Bei Terminversäumnissen sollen Jobcenter zudem künftig ein amtsärztliches Attest verlangen können, nicht nur einen Krankenschein vom Hausarzt. Das Gesetz, das noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
CDU nennt Sanktionen „notwendig, gerecht und fair“
„Sanktionen bei Pflichtverletzungen sind notwendig, gerecht und fair“, sagte Biadacz. Der Schutz von Familien bei den Kosten für die Unterkunft bleibe aber gewährleistet. Auf die Betroffenen kommt auch ein härteres Vorgehen beim Vermögen zu. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für Schonung von Vermögen vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt.
Das Bürgergeld in heutiger Form gilt seit Anfang 2023. Damals wurde unter anderem Weiterbildung Vorrang vor direkter Jobvermittlung gegeben – nun wird dieses Prinzip wieder umgekehrt. Vor allem die Union war für strengere Regeln und die Streichung des Wortes „Bürgergeld“ eingetreten. Die Einsparungen durch die Reform sollen im zweistelligen Millionenbereich überschaubar bleiben.
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