- Nach dem geplanten Grundsicherungsgeld drohen bei dreimaligem Nichterscheinen beim Jobcenter Sanktionen – Union und SPD sichern aber den Schutz der Kinder zu.
- Armutsforscher Butterwegge warnt, dass diese Sanktionen das Kindeswohl durch Armut gefährden.
- Bei Sanktionen von über 30 Prozent muss künftig eine Kindeswohlgefährdung geprüft werden.
Wer dreimal nicht zum Termin beim Jobcenter erscheint, dem können die Leistungen vorübergehend komplett gestrichen werden. So sieht es das neue Grundsicherungsgeld vor, das künftig das Bürgergeld ablösen soll. Diese 100-Prozent-Sanktionen drohen allen Leistungsempfängern, die sich nicht an die Regeln halten – also auch Eltern.
Dass dadurch das Kindeswohl gefährdet ist, davon geht die Bundesregierung nicht aus. In einer kürzlich veröffentlichten schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Grünen, heißt es: "Im Gesetzesentwurf wurden auch die potentiellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche bei Leistungsminderungen eines Elternteils umfassend geschützt werden."
In der gestrigen Debatte im Bundestag haben Politiker von Union und SPD immer wieder darauf verwiesen, dass der Regelbedarf der Kinder in solchen Fällen nicht gestrichen werden soll. Wenn Kinder im Haushalt leben, soll es demnach auch möglich sein, dass die Miete vom Jobcenter weitergezahlt wird, auch wenn eines oder beide Elternteile zu 100 Prozent sanktioniert werden.
Armut betrifft auch Kinder
"Damit beruhigt die Bundesregierung auch die Kritikerinnen und Kritiker, aber natürlich sind die Kinder unmittelbar als Familienverband mit betroffen", sagt der Armutsforscher Christoph Butterwegge. Heidi Reichinneks Aussage, die 100-Prozent-Streichungen seien eine "staatlich sanktionierte Kindeswohlgefährdung", bezeichnet er zwar als polemisch zugespitzt, im Kern aber richtig.
Butterwegge betont, dass Armut in einer wohlhabenden Gesellschaft wie der unseren als eine Form struktureller Gewalt verstanden werden kann: "Und ich würde auch bei Kindern das Kindeswohl als nicht mehr gegeben ansehen, wenn die materiellen Voraussetzungen der Familie so gestaltet sind, dass Armut herrscht."
Was unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen ist
Der Begriff "Kindeswohlgefährdung" ist rechtlich schwer zu fassen, weil kein Gesetz eine genaue Definition formuliert. Oft wird davon gesprochen, wenn eine erhebliche Gefahr für die Entwicklung des Kindes besteht und die Eltern diese Gefahr nicht abwenden können oder wollen.
Holger Ziegler, der an der Uni Bielefeld zu Kinderarmut forscht, fasst den Begriff noch weiter. Der wesentliche Aspekt von Kindeswohlgefährdung sei, dass Eltern nicht mehr in der Lage seien, Kinder angemessen zu versorgen: "Wenn der größte Teil von Leistungen in der Familie wegbricht, sind natürlich auch die Kinder in Mitleidenschaft. Das als eine Gefährdung von einem Wohlergehen zu beschreiben, ist nachvollziehbar."
Verpflichtende Prüfung der Kindeswohlgefährdung
Die Sanktionen bringen noch eine weitere Konsequenz für betroffene Familien mit sich. Wird ein oder beide Elternteile zu mehr als 30 Prozent sanktioniert, müssen die Jobcenter künftig das Jugendamt informieren. Das soll dann prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Nach Ansicht von Magret Böwe vom Sozialverband VdK, entlarvt sich die Bundesregierung damit selbst: "Wenn sie diese Prüfung gesetzlich vorsehen und sagen: Durch die Streichung der Leistung ist das Kindeswohl vielleicht gefährdet, geben sie indirekt zu, dass sie auch diese Kindeswohlgefährdung in gewisser Art veranlasst haben."
Die Unions-Politikerin Hülya Düber sieht das anders. In der Bundestagsdebatte zur Grundsicherung betonte sie, dass es zu solchen Sanktionen kommt, wenn Eltern den Kontakt zum Jobcenter verlieren. Es sei es deshalb notwendig, dass die Jugendämter prüfen, ob die Familien Unterstützung brauchen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.