Ein handfester Skandal ist im Landtagswahlkampf in Rheinland-Pfalz ausgeblieben. Das ist einerseits eine gute Nachricht für Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) und CDU-Landeschef Gordon Schnieder, die als Spitzenkandidaten ihrer Parteien antreten. Keinem der beiden unterliefen größere Fehler, die die Gegenseite hätte ausnutzen können. Auch wurden keinerlei ältere Verfehlungen bekannt.

Ein Wahlkampf als Duell ähnlicher Charaktere, die ruhig, präsidial, differenziert agieren: Das ist andererseits ungünstig für die Mobilisierung. Ob allein dieser Umstand dazu ausreicht, das Kopf-an-Kopf-Rennen in den Umfragen zu erklären, mit minimalem Vorteil für die CDU, ist fraglich. Der Walhausgang wird auch als wichtiger Stimmungstest für die schwarz-rote Bundesregierung gedeutet und könnte die knirschende Koalition weiter erschüttern. Für die SPD geht es darum, ihre seit 1991 währende Machtstellung zu verteidigen und den Parteivorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil einen Erfolg zu bescheren. Die CDU wiederum benötigt ebenfalls einen Wahlsieg als Bestätigung. Zumindest scheint absehbar, dass SPD und CDU in Mainz gemeinsam koalieren werden, unter welcher Führung auch immer.

Die CDU hat in Umfragen einen größeren Vorsprung verloren und liegt mit 29 Prozent knapp vor der SPD mit 27 Prozent. Die Sozialdemokraten konnten aufholen, doch der Aufwärtstrend scheint gestoppt, weil die CDU wieder zulegen konnte.

Obendrein standen Schweitzer und Schnieder lange im medialen Schatten der Landtagswahl in Baden-Württemberg, die am 8. März äußerst knapp zugunsten der Grünen ausging. Dort büßte die CDU einen komfortablen Vorsprung in den Umfragen innerhalb weniger Wochen ein. Zudem skandalisierte eine Grünen-Bundestagsabgeordnete ältere problematische Aussagen des dortigen CDU-Spitzenkandidaten Manuel Hagel. Damit gab es einen Wendepunkt, der Hagel in einem gewissen Maße auch schadete.

Ein ähnlicher Aufreger fehlt in Rheinland-Pfalz kurz vor dem Wahlsonntag. Doch die Christdemokraten versuchen es und nehmen eine SPD-Personalie ins Visier.

Es geht um eine Beamtin aus dem SPD-geführten Innenministerium in Mainz, die befristet ohne Bezüge beurlaubt wurde und als Wahlkampfmanagerin für den SPD-Landesverband arbeitet. Die SPD übernimmt dabei die anfallenden Versorgungszahlungen, während die Pensionsansprüche weiter steigen.

Deshalb wurde es zwischen den eher bedächtigen Spitzenkandidaten Schweitzer und Schnieder kürzlich ungewohnt laut im TV-Duell des Südwestrundfunks. Ministerpräsident Schweitzer wies darauf hin, dass solche Beurlaubungen rechtlich möglich und daher auch „nicht angreifbar“ seien, „weil es eine saubere Trennung ist zwischen Staat und einer politischen Partei“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe einen Mitarbeiter im Kanzleramt, der davor – ebenfalls beurlaubt – Mitarbeiter in der Parteizentrale der CDU gewesen sei.

CDU-Konkurrent Schnieder hingegen beklagte, dass durch solche Personalien die Politikverdrossenheit wachse, und sprach von einer „Art der Selbstbedienung“. Schweitzer verwies darauf, dass der Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion ebenfalls ein beurlaubter Landesbeamter sei: „Sie können doch nicht das eine gut finden, wenn es um ihre eigene Zusammenarbeit geht, und es bei anderen skandalisieren.“ Schnieder erwiderte, dass es einen Unterschied mache, ob jemand für eine Fraktion oder für eine Partei arbeite.

„Durchlässigkeit zwischen Staatsdienst und Gesellschaft“

Auch Staatsrechtler haben sich zu der SPD-Wahlkampfmanagerin geäußert, wobei die meisten den Fall für unproblematisch halten. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hält es für rechtmäßig und sagt der Deutschen Presse-Agentur: „Sonderurlaub soll die Durchlässigkeit zwischen Staatsdienst und Gesellschaft verbessern.“ Seine Kollegin Gisela Färber sieht das ebenso und findet auf WELT-Anfrage deutliche Worte für die Debatte: „Das halte ich für eine unappetitliche Skandalisierung. Nach meinem Eindruck ist das in diesem Fall beamtenrechtlich und von der politischen Hygiene her sauber gelöst.“ Das sei kein „Vergleich zu früheren Bundestagswahlkämpfen, wo sich ganze Ministerien politisch positioniert und bei Veranstaltungen von Parteien mitgeholfen haben.“

Auch auf Landesebene gab es früher krasse Beispiele, etwa in Nordrhein-Westfalen: Dort fiel 2004 auf, dass führende Mitarbeiter in der Staatskanzlei des damaligen Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD) auch Strategie- und Wahlkampfkonzepte für die SPD erarbeitet hatten. Einige Jahre später geriet Amtsnachfolger Jürgen Rüttgers (CDU) in die Bredouille, als herauskam, dass dessen Leiter der Regierungsplanung in der Staatskanzlei sich intensiv mit Vertrauten in der CDU-Landeszentrale ausgetauscht hatte, um Strategien gegen die damalige SPD-Konkurrentin Hannelore Kraft zu entwickeln.

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes sieht den aktuellen Fall in Rheinland-Pfalz anders. Er bewertet den Sonderurlaub als „ganz eindeutig rechtswidrig“ und sieht einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Die Beurlaubung eines Beamten zur Organisation des Wahlkampfes einer politischen Partei sei „bei objektiver Betrachtung weder ein gewichtiger noch ein schutzwürdiger Belang“.

Vor einigen Jahren hatte der Rechnungshof Rheinland-Pfalz 30 Beurlaubungen von Staatsbediensteten gerügt und als „rechtswidrig“ bezeichnet, weil diese teilweise unbefristet gewesen waren oder bis zu zehn Jahre gedauert hatten. In dieser Zeit waren sogar Pensionsansprüche gestiegen, und es hatte Beförderungen gegeben. Die Ampel-Landesregierung in Mainz beruft sich hingegen auf ein aktuelles Gutachten des Staatsrechtlers und früheren Richters des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio. Das Gutachten bestätige „die Rechtmäßigkeit und Verantwortlichkeit des Handelns der Landesregierung“.

Mit dem aktuellen Fall der SPD-Wahlkampfmanagerin sind die genannten Extremfälle freilich kaum vergleichbar, zumal nun auch bei der CDU nach Medienberichten mindestens eine frühere Beurlaubung von Staatsbediensteten für Parteiarbeit bekannt geworden ist. Einen gewissen Effekt könnte das Thema auf Wahlentscheidungen dennoch haben.

„Das Leitmotiv des Selbstbedienungsladens irritiert Bürger und Bürgerinnen, das wissen wir beispielsweise von den Beförderungen in den Ministerien in Berlin vor einem Wahltermin“, sagt Politikwissenschaftlerin Claudia Ritzi von der Universität Trier. Sie warnt, dass dies am Ende allen Parteien schaden könnte, die jemals in der Regierung gewesen seien. Ritzi sieht das Risiko, dass die von der CDU befeuerte Kontroverse am Ende vor allem der AfD nutzen könnte.

Kristian Frigelj berichtet für WELT über bundes- und landespolitische Themen, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

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