Inhalt des Artikels:
- Warum soll die Riester-Rente abgelöst werden?
- Was ist künftig geplant?
- Wie hoch soll die Förderung sein?
- Was ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen?
- Welche Kritik gibt es?
- Was wird aus bisherigen Riester-Verträgen?
Warum soll die Riester-Rente abgelöst werden?
Die Regelungen der staatlich geförderten Riester-Rente gelten als kompliziert, die Verwaltungskosten als hoch. Auch kann nur ein kleiner Teil der Beiträge risikoorientiert angelegt werden – hohe Renditen sind kaum möglich. Die Riester-Rente wurde zuletzt immer seltener genutzt. Die neue steuerlich geförderte private Altersvorsorge soll nach Angaben des Finanzministeriums deshalb "deutlich einfacher, günstiger und flexibler werden".
Was ist künftig geplant?
Ab Januar 2027 soll ein Standardprodukt eingeführt werden, das jeder Anbieter – Banken, Sparkassen und Versicherungen – im Portfolio haben muss. Es soll leicht verständlich sein und den Einstieg in die private Vorsorge erleichtern. Neben Produkten mit garantierter Auszahlungssumme soll es auch Altersvorsorge-Depots ohne Garantie geben, bei denen etwa in Fonds oder andere Anlageklassen investiert werden kann. Mit riskanteren Modellen sollen höhere Erträge möglich werden. Neu ist zudem die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen.
Wie hoch soll die Förderung sein?
Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu – bis zu einer Höhe von 360 Euro im Jahr. Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1.800 Euro im Jahr gibt es noch 25 Cent staatliche Förderung je Euro. Insgesamt liegt die Förderung damit bei bis zu 540 Euro pro Jahr. Familien bekommen die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.
Was ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen?
Mit der sogenannten Frühstart-Rente sollen Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr ein individuelles Altersvorsorgedepot erhalten. Für dieses soll es monatlich zehn Euro vom Staat als Zuschuss geben. Losgehen soll es rückwirkend zu 2026 zunächst mit dem Geburtenjahrgang 2020. Geplant ist eine zwölfjährige Ansparphase, dann soll ein "nahtloser Übergang" in das System der steuerlich geförderten privaten Vorsorge möglich sein. Für die Pläne muss das Finanzministerium noch einen Gesetzentwurf vorlegen.
Welche Kritik gibt es?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält die auf maximal ein Prozent gedeckelten Abschluss- und Verwaltungskosten für zu hoch. Das Ratgeberportal Finanztip rechnet dazu vor: Wer 40 Jahre lang jährlich in die private Vorsorge einzahlt und sechs Prozent Rendite pro Jahr erzielt, habe am Schluss bei günstigen Kosten von 0,2 Prozent rund 269.000 Euro nach Steuern. Wenn die Anbieter hingegen den Kostendeckel von einem Prozent ausreizen, betrage das Endvermögen nur rund 219.000 Euro – 50.000 Euro weniger.
Was wird aus bisherigen Riester-Verträgen?
Für bisherige Riester-Verträge gilt Bestandsschutz – Verbraucherinnen und Verbraucher können also weiterhin "riestern". Auch ein Umstieg vom alten Vertrag zur neuen Altersvorsorge soll möglich sein.
AFP, MDR (fef)
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