- KBV-Chef Gassen drängt darauf, dass sich die Vergabe von Facharzt-Terminen nach der medizinischen Notwendigkeit richten sollte.
- Der GKV-Spitzenverband drängt hingegen darauf, bei der Behandlung nicht mehr zwischen gesetzlich und privat versichert zu unterscheiden.
- Die Krankenkassenreform könnte zu Wartezeiten auf einen Facharzttermin von bis zu 50 Tagen führen, befürchtet Gassen.
- Entgegen der Expertenkommission will Gassen an Zuschlagsregelung bei vermittelten Terminen festhalten.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat die Forderung nach einer Garantie für Facharzttermine innerhalb von drei Wochen scharf zurückgewiesen und als "Bullshit" sowie "sozialistische Regelungswut" bezeichnet.
Die Terminvergabe müsse sich nach der medizinischen Notwendigkeit richten und nicht nach willkürlich gesetzten Fristen, sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Das System werde "vor die Wand fahren", wenn nicht endlich verbindliche Regeln geschaffen würden, die sich am medizinischen Bedarf orientieren und nicht an persönlichen Wünschen.
GKV kritisiert Ungleichbehandlung der Versicherten
Dem GKV-Spitzenverband zufolge geht es in der Praxis bei der Terminvergabe zu selten um medizinische Notwendigkeit und zu oft um den Versicherungsstatus. Sprecher Florian Lanz erklärte, es wäre ein Fortschritt für die Versorgung, wenn künftig nicht mehr zwischen gesetzlich und privat Versicherten unterschieden würde.
Auslöser der Debatte ist eine Forderung von Matthias Miersch. Der SPD-Fraktionschef hatte einen gesetzlichen Anspruch auf einen zeitnahen Facharzttermin gefordert und drei Wochen als angemessene Frist genannt. Als Instrument brachte er ein "Bonus-Malus-System in der Ärztevergütung" ins Spiel: "Wer keine Termine anbietet, dessen Budget sinkt." Auch der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits eine Termingarantie für gesetzlich Versicherte vorgeschlagen.
Gassen warnt vor langen Wartezeiten
Gassen warnte zudem vor deutlich längeren Wartezeiten auf einen Facharzttermin, sollten die Vergütungen für niedergelassene Mediziner gekürzt werden. Wenn Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Kürzungsvorschlägen ihrer Expertenkommission folge, müssten Patienten wohl bald 50 Tage und mehr auf einen Facharzttermin warten.
40 Millionen Facharzttermine nicht vergütet
Nach Angaben von Gassen werden wegen des bestehenden Kostendeckels aktuell 40 Millionen Facharzttermine nicht vergütet. Bei einer von der Kommission vorgeschlagenen Streichung der Zuschläge, die über die Terminservicestellen oder Hausärzte vermittelt werden, würden die Facharztpraxen nur noch Termine anbieten, die auch tatsächlich bezahlt werden. Der Kassenärzte-Chef warnte: "Es kann doch wohl niemand ernsthaft davon ausgehen, dass meine Kolleginnen und Kollegen einfach so weitermachen, wenn uns nun noch über eine Milliarde Euro weggenommen wird, anstatt endlich alle Leistungen zu bezahlen, die erbracht werden."
Mehr Termine aufgrund Zuschlagsregelung
Gassen wies die Argumentation der Expertenkommission und des Bundesrechnungshofs zurück, wonach die Zuschlagsregelung für die Versicherten nichts gebracht habe. Die Fachärzte hätten in den vergangenen Jahren natürlich deutlich mehr Termine angeboten, weil es sich durch die Zuschläge finanziell gelohnt habe.
Nach Angaben der Bundesregierung betrug die Wartezeit für gesetzlich Versicherte im Jahr 2024 durchschnittlich 42 Tage. 2019, als die nun von der Kommission zur Disposition gestellten Vergütungsregeln eingeführt wurden, waren es den Regierungsangaben zufolge noch 33 Tage.
66 Empfehlungen für stabile Kassenbeiträge
Eine von Bundesgesundheitsministerin Warken eingesetzte Expertengruppe hatte Ende März 66 Empfehlungen zur Stabilisierung der Kassenbeiträge vorgestellt. Dazu gehören neben einem Ende der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Steueraufschläge auf Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke. Das weitaus größte Sparpotenzial sieht die Kommission bei Ärzten, Krankenhäusern und Pharmaindustrie – etwa durch eine strikte Deckelung der Vergütung.
dpa/AFP/KNA/epd (dni,mbe)
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