- Liebichs Aufenthaltsort konnte die Polizei bereits ausfindig machen. Tschechische Kollegen nahmen sie nun fest.
- Fluchtversuch mit Elektro-Roller scheitert
- Staatsanwaltschaft Halle kündigt Auslieferungsantrag an
- Die eigentliche Haftzeit hätte im August 2025 begonnen.
Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist nach monatelanger Fahndung in Tschechien gefasst worden. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle MDR AKTUELL. Tschechische Polizisten hätten Liebich auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Schönbach bei Asch festgenommen. Zuvor hatte die Polizeiinspektion Halle verdeckt ermittelt und den Aufenthaltsort von Liebich herausgefunden.
Gesuchte wollte mit Elektro-Tretroller fliehen
Liebich habe kurzzeitig versucht, sich dem Zugriff zu entziehen, sagte der Sprecher. Sie sei jetzt in Gewahrsam. Nach Informationen des ARD‑Studios Prag unter Berufung auf das tschechische Polizeipräsidium, versuchte Liebich auf einem Elektro-Tretroller, auch E-Scooter genannt, zu fliehen. Liebich habe sich bei einer Freundin in Tschechien aufgehalten.
Staatsanwaltschaft Halle kündigt Auslieferungsantrag an
Inzwischen haben die tschechischen Behörden die Festnahme der verurteilten Rechtsextremistin offiziell bestätigt. Zugleich baten sie die deutsche Seite, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen, wie die Staatsanwaltschaft Halle mitteilte.
Die Behörde werde einen solchen Antrag stellen, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernote auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Liebich kann einer Auslieferung zustimmen oder diese ablehnen. Im zweiten Fall entscheidet die tschechische Justiz über das weitere Vorgehen.
18 Monate Haft stehen aus
Liebich sollte ihre Haft eigentlich spätestens seit dem 29. August 2025 absitzen, meldete sich dafür jedoch nicht im Frauengefängnis in Chemnitz. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen, nachdem die Haft nicht angetreten wurde. Beamte hatten deutschlandweit nach der Rechtsextremistin gesucht. Über die Plattform X hatte sie behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben.
Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision.
Änderung des Geschlechtseintrags
Sven Liebich hatte seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja ändern lassen. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.
Bürgerrechts- und Transsexuellenorganisationen äußerten in der Vergangenheit den Verdacht, dass es sich um eine gegen das neue Gesetz gerichtete rechtsextremistische Provokation von Liebich handeln könnte.
Der Saalekreis leitete im Dezember vergangenen Jahres rechtliche Schritte für eine Berichtigung der Geschlechtseinträge ein. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Halle darüber steht derzeit noch aus.
AFP/dpa (jst/kkö)
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