Wer in Berlin außerordentlich hohe Einkommen erzielt, soll künftig regelmäßig ins Visier der Finanzämter geraten: Die Betroffenen sollen sich im Rahmen von gesetzlich festgelegten „Mindestintervallen“ außerordentlichen Steuerprüfungen unterziehen. Das sehen die Pläne der SPD vor, die die Partei für Berlin und über das Bundesland hinaus verfolgt.
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat Ende März einen Antrag beschlossen, der gesetzliche Vorgaben zum Ziel hat, wonach „für Steuerpflichtige mit besonders hohen Einkünften oder komplexen Einkunftsstrukturen regelmäßig innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine Außenprüfung durchzuführen ist“. In dem Antrag, der WELT vorliegt, wird der Vorstoß wie folgt begründet: „Wer hohe Einkommen erzielt, profitiert in besonderem Maße von stabilen staatlichen Strukturen. Deshalb ist es geboten, dass die steuerlichen Verhältnisse in angemessenen Abständen verbindlich überprüft werden.“
Auf welche Einkommensgruppe die Maßnahme abzielt, wird nicht im Detail ausgeführt. Der unter anderem von SPD-Fraktionschef Raed Saleh und dem Steuerexperten seiner Partei, Sebastian Schlüsselburg (ehemals PDS/Linke), unterzeichnete Antrag nimmt allerdings Bezug auf die Maßnahmen der Steuerfahnder in den vergangenen Jahren. Demnach hat Berlin „beim Steuervollzug deutlich aufgeholt“. Die „Ergebnisse der Prüfungspraxis bei sogenannten Einkommensmillionären“ zeigten, dass gerade Außenprüfungen, die sich auf „besonders aufkommensstarke Fälle konzentrieren“, zu Erfolgen führten: „Die durchschnittlichen Mehrergebnisse pro Prüfung liegen im hohen fünfstelligen Bereich.“
Saleh (l.) überreicht Ex-Linke-Politiker Sebastian Schlüsselburg im Januar 2025 das SPD-Parteibuch„Einkommensmillionäre“ sind nicht mit „Vermögensmillionären“ gleichzusetzen. Denn „Einkommensmillionäre“ beziehen ihre Einkünfte aus Gehältern, Gewinnen aus Unternehmen beziehungsweise Selbstständigkeit sowie aus Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen pro Jahr. Dabei gilt man für die Berliner Finanzbehörden bereits ab jährlichen Einkünften von 500.000 Euro als „Einkommensmillionär“. Ab dieser Grenze können die Finanzämter „Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften“ bereits jetzt schon besonders gründlich prüfen. Das stammt aus Zeiten der D-Mark, in denen der Begriff „Einkommensmillionär“ geprägt wurde.
Bei Steuerpflichtigen mit Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro ist eine Außenprüfung ohne besonderen Anlass schon jetzt zulässig. Den Finanzbehörden verbleibt jedoch ein erheblicher Ermessensspielraum – eine Prüfungspflicht besteht nicht. Die Berliner Sozialdemokraten wollen nun darüber hinaus gehen und aus den möglichen Zusatzprüfungen den Regelfall machen.
Die SPD setzt mit diesem Vorstoß die schwarz-rote Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) einer weiteren Belastungsprobe aus. Denn bei den Christdemokraten hält man wenig von den Plänen der Sozialdemokraten.
„Wir wollen, dass Steuersünder möglichst konsequent verfolgt werden. Dabei haben die Steuerbehörden in den vergangenen drei Jahren deutliche Fortschritte erzielt. Wer kontrolliert wird und in welchen zeitlichen Abständen, muss sachlichen Erwägungen folgen, also der Aussicht, möglichst viele Fälle von Hinterziehung zu ermitteln und zu ahnden“, sagte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner WELT. „Die Kriterien, die dabei zugrunde liegen, dürfen sich nicht daran orientieren, ob jemand viel oder wenig verdient. Pauschale Unterstellungen gegen Bevölkerungsgruppen sind fehl am Platz.“
CDU sieht darin einen Angriff auf Leistungsträger
Die CDU dürfte dem Antrag der SPD also kaum zustimmen – und damit dann verhindern, was die Sozialdemokraten eigentlich erreichen wollen: dass das Land Berlin über den Bundesrat eine Initiative startet mit dem Ziel, die deutsche Abgabenordnung so zu ändern, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen von jährlich 500.000 Euro oder mehr regelmäßig überprüft werden. Das hätte dann bundesweit Geltung, denn die Abgabenordnung gilt für alle Steuern, die durch Bundes- oder EU-Recht geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden.
In der CDU sieht man die Initiative der SPD als einen Angriff auf Vermögende und Leistungsträger. Christdemokraten verweisen darauf, dass es sinnvoller wäre, jene Gruppen unter den Steuerpflichtigen stärker ins Visier zu nehmen, die den Finanzämtern häufiger durch Hinterziehungen auffallen – zum Beispiel Unternehmer in Branchen mit einem hohen Anteil an Bargeldzahlungen. Die SPD kann sich allerdings auf die Erkenntnisse von Experten berufen, die in der geforderten Sonderprüfungsroutine keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehen.
„Der Berliner SPD-Antrag rückt ein strukturelles Defizit des deutschen Steuervollzugs in den Fokus: Steuerpflichtige mit besonders hohen oder komplex strukturierten Einkünften werden zu selten und zu wenig systematisch geprüft“, sagt Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, WELT. Diese „begrüßt diesen politischen Impuls ausdrücklich“. Ein gesetzliches Mindestprüfungsintervall allein löse allerdings das eigentliche Problem im Steuervollzug nicht: den Mangel an einer systematischen, technologiegestützten Erstprüfung aller Steuerfälle.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben sich bereits 2016 mit der Frage einer differenzierten steuerlichen Prüfungsintensität befasst. In der entsprechenden Ausarbeitung mit dem Titel „Gesetzgebungskompetenz für Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften“ (WD 4 – 3000 – 046/16) kommen sie zu dem Ergebnis, dass häufigere Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften „keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung“ darstellen. Ausschlaggebend dafür sei, dass diese Gruppe aufgrund ihrer Einkommensstruktur nicht ohne Weiteres mit durchschnittlichen Steuerpflichtigen vergleichbar sei.
In der Analyse heißt es außerdem, Steuergesetze könnten verfassungswidrig werden, wenn ihre praktische Durchsetzbarkeit durch systematische Vollzugsdefizite beeinträchtigt werde. „Eine gesetzliche Festlegung eines Mindestprüfungsturnus für Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften (gemeint sind die sogenannten Einkommensmillionäre; d. Red.) würde der Entstehung derartiger Vollzugsdefizite vorbeugen“, schlussfolgern die Experten.
Darüber hinaus hatte der Bundesrechnungshof mehrfach festgestellt, dass der gesetzmäßige Vollzug der Einkommensteuer nicht gewährleistet sei und Prüfungen nur unzureichend erfolgten. In einem der jüngsten Berichte rügte der Rechnungshof konkret die zu geringe Zahl von Außenprüfungen bei Einkommensmillionären. Laut Deutscher Steuer-Gewerkschaft werden bundesweit nur 15 Prozent der Einkommensmillionäre jährlich geprüft, obwohl jede Prüfung durchschnittliche Mehrergebnisse von 135.000 Euro erbringe.
Gewerkschaftschef Köbler sagt allerdings auch: „Nötig für die Auswahl der Prüffälle wäre, dass man eine Risikoauswahl auf Basis einer modernen Datenanalyse trifft. Bei Gruppen, die besonders häufig durch Hinterziehungen auffallen, sollten die Prüfintervalle verkürzt werden. Die sogenannten Einkommensmillionäre herauszugreifen, ist zu pauschal.“ Warum sollte man jemanden immer wieder prüfen, wenn er über Jahre korrekt seine Steuern gezahlt habe, fragt Köbler. „Das ergibt keinen Sinn.“
Derweil sieht es nicht danach aus, als könnte sich die SPD mit ihrem Vorstoß durchsetzen. Ohne den Hauptstadt-Koalitionspartner CDU wird daraus keine Bundesratsinitiative. Und auch in der Länderkammer könnten CDU und CSU das Vorhaben blockieren. Am Ende müsste der Bundestag entscheiden. Und dort hat die Union in der schwarz-roten Koalition eine Blockademacht.
Nikolaus Doll berichtet über die Unionsparteien und die Bundesländer im Osten.
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