• Gesundheitsministerin Nina Warken kündigt Kürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung an.
  • Preise und Vergütungen für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sollen an Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden.
  • Warken will zudem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern einschränken.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat weitreichende Sparmaßnahmen bei der gesetzlichen Krankenversicherung angekündigt. Die CDU-Politikerin sagte in Berlin, mehr als 75 Prozent der 66 Vorschläge der Gesundheitskommission würden umgesetzt. Damit sollen allein im kommenden Jahr rund 20 Milliarden Euro eingespart werden.

"Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben als wir einnehmen", erklärte Warken. Ohne die Reformvorschläge würde es demnach im kommenden Jahr eine Finanzlücke von 15 Milliarden Euro geben, die ohne Reformen bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen würde.

Zweitmeinung soll für einige Eingriffe verpflichtend werden

Für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sollen Preise und Vergütungen künftig grundsätzlich an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. Außerdem soll die zusätzliche Vergütung für weitere Termine bei Ärzten abgeschafft werden. Warken zufolge hat sie nicht den gewünschten Effekt erzielt. Patienten sollten dadurch eigentlich leichter an Termine kommen.

Stärker als bisher soll die Bezahlung von Maßnahmen an "nachweisbaren Nutzen" geknüpft werden. Vor bestimmten Eingriffen soll laut Warken verpflichtend eine zweite medizinische Meinung eingeholt werden.

Bei den Krankenkassen will die Ministerin die Verwaltungsaufgaben begrenzen und die Werbeausgaben halbieren. Zudem will sie die Gehälter von außertariflich, also höher bezahlten Führungskräften deckeln.

Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung

Zudem ist vorgesehen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern einzuschränken. Ab 2028 sollen 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig werden. Bei kleinen und mittleren Einkommen wäre das also nur ein geringerer Beitrag, so Warken. Ausgenommen würden Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner. Arbeitgeber sollen zudem einen höheren Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte zahlen.

Warken zufolge ist auch eine Erhöhung der Zuzahlung bei Medikamenten geplant. Statt aktuell 5 bis 10 Euro würden es künftig 7,50 bis 15 Euro sein. Homöopathie sowie das Hautkrebs-Screening stehen als Kassenleistungen auf dem Prüfstand. Auch beim Krankengeld soll es Abstriche geben.

Welche GKV-Reformvorschläge andere Minister umsetzen müssen

Ihre Vorschläge muss Warken nun zunächst innerhalb der Regierung abstimmen. Nach einem für Ende April vorgesehenen Kabinettsbeschluss muss das geplante Gesetz dann noch durch Bundestag und Bundesrat. Dies könnte noch vor der Sommerpause passieren.

Einige Vorschläge der Expertenkommission könne sie nicht selbst umsetzen, erklärte Warken. So liege etwa das Thema Steuern beim Bundesfinanzminister. Die Experten hatten neben höheren Alkohol- und Tabaksteuern auch die Einführung einer Zuckersteuer vorgeschlagen. Das sei auch aus Präventionsgründen sinnvoll, sagte die Ministerin.

Auch die Frage nach einer kürzeren Lohnfortzahlung oder sogenannten Karenztagen, an denen im Krankheitsfall zunächst kein Lohn gezahlt wird, liege nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern beim Arbeitsministerium, erklärte Warken.

KNA (fef, ewi)

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