Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Teilkrankschreibung abgelehnt. „Das halten wir für einen absurden Ansatz“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“. „Alle sprechen von Entbürokratisierung, diese Regelung wäre das genaue Gegenteil“, fügte er hinzu.

Für eine Teilkrankschreibung müssten Ärzte Gassen zufolge eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten. Die genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen wäre dafür notwendig. „Wie sollen die Kollegen das leisten, vielleicht würfeln?“, sagte der Kassenärzte-Chef. Gleichzeitig werde die Vergütung gekürzt. „Das klingt nicht nur wie ein schlechter Witz, das ist auch einer.“

Der KBV-Chef bekräftigte stattdessen seine Forderung nach Karenztagen. „Ich erinnere an unseren Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen“, sagte Gassen. Alleine dadurch ließen sich rund 300 Millionen Euro jährlich sparen. „Das wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau“, sagte er.

In Warkens Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Ärzte eine „Teilarbeitsunfähigkeit in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Versicherten“ feststellen können. Vorbild ist Schweden.

Am 29. April soll das Bundeskabinett Warkens Sparpaket beschließen. Mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Warken zufolge im kommenden Jahr fast 20 Milliarden Euro eingespart werden und im Jahr 2030 gut 40 Milliarden Euro.

Vorgesehen sind unter anderem höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Patienten, aber auch milliardenschwere Ausgabenbremsen bei Versorgungsanbietern von den Praxen und Kliniken bis zu Arzneiherstellern.

Bei den Ärzten in den Praxen soll für bestimmte Leistungen die Bezahlung außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden – etwa für offene Sprechstunden oder das erstmalige Laden von Behandlungsdaten in die neuen elektronischen Patientenakten.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.