Die ostdeutschen Bundesländer müssen in diesem Jahr rund 2,3 Milliarden Euro für Zusatz- und Sonderrenten aus DDR-Zeiten einplanen. In Sachsen werden rund 670 Millionen Euro fällig, in Sachsen-Anhalt sind es 360 Millionen Euro und in Thüringen 350 Millionen Euro, wie aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Christian Görke hervorgeht.
Der Gesamtbetrag für die ostdeutschen Länder sinkt. Bund und Länder teilen sich die Kosten, der Bund schultert dabei nun einen größeren Anteil. Zuletzt hatten die Länder rund 2,6 Milliarden Euro aufbringen müssen, 2020 waren es rund 2,9 Milliarden Euro gewesen.
Die Zusatzversorgung war zu DDR-Zeiten eine zusätzliche Rente für bestimmte Berufsgruppen, etwa im Gesundheitswesen. Die Sonderversorgung war ein eigenes Alterssicherungssystem zum Beispiel für Polizisten. Beides wurde nach der deutschen Einheit in das bundesdeutsche Rentensystem übernommen. Heute profitieren mehrere Hunderttausend Menschen von den Zahlungen.
Die Linke hält es für ein Unding, dass die Landeshaushalte weiterhin die Kosten für die DDR-Zusatzversorgung tragen müssen. „Der Bund muss diese Zahlungen komplett übernehmen und aus dem Bundeshaushalt stemmen, um die Länder zu entlasten“, sagte die sachsen-anhaltische Fraktionsvorsitzende Eva von Angern. Die finanzielle Belastung sei sehr hoch. „Der Bund als Rechtsnachfolger der DDR darf sich nicht weiter aus seiner Verantwortung stehlen.“
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