Der Angeklagte Martin S. spricht über 2020, über das erste Jahr der Corona-Pandemie. Er sei damals bei einer Geburtstagsfeier in Gera gewesen. „Bei Frank Rennicke“, sagt S. am Dienstagmittag im hochgesicherten Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf. „Muss man den kennen?“, fragt der Vorsitzende Richter. „Das ist der Sänger der rechten Szene“, sagt S. „Es war halt Corona-Zeit, und man hat Kontakte gesucht und gefunden zu Gleichgesinnten.“ Der Verfassungsschutz kennt Rennicke nur zu gut und bezeichnet ihn als einen „der am längsten aktiven und wohl bekanntesten Liedermacher der deutschsprachigen rechtsextremistischen Musikszene“.
Die Begebenheit offenbart, in welchem Umfeld sich Markus S. bewegte und welches Gedankengut er teilte. Seit Montag steht der 50-jährige Softwareentwickler vor Gericht. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hatte den deutsch-polnischen Staatsangehörigen im November 2025 mit Spezialkräften in Dortmund festnehmen lassen. Der Verdacht: „Terrorfinanzierung“ und „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Der Staatsschutz zählte S. schon lange zur Dortmunder Neonazi-Szene.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten S. vor, im Darknet „Todeslisten“ mit Namen von deutschen Spitzenpolitikern, Richtern, Staatsanwälten und Wissenschaftlern veröffentlicht zu haben. Das „Kopfgeld“ für die Ermordung sollte über Spenden in Kryptowährung gesammelt werden. Unter der Bezeichnung „Assassination Politics“ (übersetzt etwa „Politik der Attentate“) soll S. „Strafakten“ und „Todesurteile“ für etwa 20 Personen angelegt haben – mit dem Hinweis: „Diese Plattform dient zur gewaltsamen Einflussnahme auf die Politik.“
Die Ermittler stießen auf Namen der Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU), der früheren Bundesminister Annalena Baerbock (Grüne), Karl Lauterbach (SPD), Jens Spahn (CDU), von TV-Moderator Jan Böhmermann und des Virologen Christian Drosten. Auch Staatsanwälte, die etwa gegen den AfD-Politiker Björn Höcke vorgingen, wurden erwähnt. „Er wollte politische Attentäter zu eigenständigen Mordanschlägen veranlassen“, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage.
Privatadressen von Spitzenpolitikern gesammelt
In einer weiteren Liste fanden die Ermittler Hinweise zu Privatadressen von etwa 1000 Personen, darunter auch Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit seiner Familie und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ging es darum, Attentäter zu finden und „selbst Morde zu begehen“. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung sollte zunächst über einzelne Attentäter „destabilisiert“ werden. Dann sollte es nach einem „koordinierten Anschlagsgeschehen“ durch größere Gruppen zu einem Umsturz kommen.
Die Zahl rechtsmotivierter Gewalttaten in Deutschland ist 2025 auf den höchsten Stand seit 2016. Besonders häufig sind Körperverletzungen und gefährliche Angriffe mit rechtsextremem Hintergrund.Der Angeklagte S. sitzt im hellen Jogginganzug vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf und gesteht am ersten Prozesstag, dass er die Seite angelegt hat. Er widerspricht aber dem Eindruck, dass er es ernst gemeint habe: „Die Seite war eine reine Provokation.“
Der Vorsitzende Richter Jan van Lessen hakt nach, wen S. denn habe provozieren wollen. „Na, Sie“, sagt S. an den Richter gewandt. Der Richter stellt fest, dass S. sich viel Mühe gegeben habe, der Inhalt sei zweisprachig und würde ausgedruckt mehrere Hundert Papierseiten umfassen. „Sie musste realistisch aussehen“, entgegnet S. Der Richter fragt, warum er das nicht im „Klarnetz“ gemacht habe, da hätte er viel mehr Menschen erreicht. „Das wäre zu offensichtlich und zu einfach gewesen“, wendet S. ein.
Die Website war vom Mai bis zur Festnahme Mitte November 2025 im Darknet abrufbar. Das Darknet ist ein versteckter Teil des Internets, den man nur anonym mit spezieller Software erreicht. Geld floss zwar nicht, aber es meldeten sich User. Einer lieferte unter dem Namen „Judenhass1488“ Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen aus Alltagsgegenständen. Ein anderer gab an, weltweit Auftragsmorde auszuführen, und forderte weitere Kontakte.
Es deutet einiges darauf hin, dass S. sich in der Corona-Pandemie weiter radikalisiert hat. Nach Ausbruch der Pandemie nahm er regelmäßig an Demonstrationen von sogenannten Querdenkern teil und geriet mit dem Gesetz mehrfach in Konflikt. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Angeklagten einen „überzeugten Anhänger der Rassenideologie des Nationalsozialismus“, der diese mit radikal-libertären Grundsätzen kombiniere. Er wolle Juden und Menschen mit Migrationshintergrund die Grundrechte aberkennen und sie von Wahlen ausschließen.
Der Lebenslauf bietet zunächst lange keine Hinweise auf eine Radikalisierung. Als Kind kam S. mit seinen Eltern aus Polen, ließ sich später zum Fernmeldetechniker in Braunschweig ausbilden. Dann verpflichtete er sich für einige Jahre bei der Bundeswehr und wurde Stabsunteroffizier, erwarb eine Hochschulzugangsberechtigung und absolvierte ein Fachstudium zum Master of Science in Informatik. Zuletzt war er als Softwareentwickler tätig. Der verheiratete, zweifache Vater kam nach seinem Umzug nach Dortmund 2017 mit der dortigen Neonazi-Szene in Kontakt. Er war über YouTube-Videos auf sie gestoßen.
Vor Gericht erzählt er, dass er bei den Neonazis ein „gern gesehener Zuhörer und Gast“ gewesen sei. Immer wieder stellt sich S. als Justizopfer dar. Jedenfalls zeigt sich in Ansätzen, dass er mehrfach in Konflikt mit Polizei und Gerichten war. In der Corona-Pandemie hat ihn nach seiner Darstellung am meisten frustriert, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich den Vorgaben und Einschränkungen fügte: „Eine Widerstandshandlung ist sinnlos ohne das Volk“, sagt S. 2025 dann erschien die Website mit der Politiker-„Todesliste“.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Kristian Frigelj berichtet für WELT über bundes- und landespolitische Themen, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
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