Die Bundesregierung vollzieht beim Heizungsgesetz eine Kehrtwende. Zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes sollen nach einem Gesetzentwurf gestrichen werden – darunter die Pflicht, neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben.
Auch das bislang vorgesehene Betriebsende für fossil betriebene Heizkessel ab 2045 soll entfallen. Für Eigentümer bedeutet das: Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen soll auch künftig möglich bleiben. WELT liegt der Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor.
Demnach rechnet die Bundesregierung durch die Reform mit einer Entlastung der Bürger von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich demnach vor allem durch den Wegfall der 65-Prozent-Pflicht.
Für die Wirtschaft wird die Entlastung durch den Wegfall dieser Vorgabe auf 2,3 Milliarden Euro jährlich beziffert. In Regierungskreisen heißt es nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters, die Ressortabstimmung über den Entwurf sei eingeleitet worden. Federführend sind das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) und das Bauministerium von Verena Hubertz (SPD).
Kern des bisherigen Heizungsgesetzes ist Paragraf 71 des Gebäudeenergiegesetzes. Er regelt mit zahlreichen Unterpunkten, welche Anforderungen neue Heizungen erfüllen müssen. Darin ist auch die 65-Prozent-Regel verankert, die von Kritikern als faktische Bevorzugung der Wärmepumpe verstanden wurde. Dieser Regelungskomplex fehlt in dem neuen Entwurf.
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz soll durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden, das laut Entwurf „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ sein soll.
Damit verändert die Bundesregierung die bisherige Logik des Heizungsgesetzes grundlegend. Statt Eigentümer beim Heizungstausch auf einen hohen Anteil erneuerbarer Energien festzulegen, setzt der Entwurf künftig auf Beimischungspflichten für klimaneutrale Brennstoffe und benennt auch die Stufen für eine sogenannte „Bio-Treppe“.
Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen ab 2029 mit einem wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl betrieben werden. Die Quote soll zunächst bei zehn Prozent liegen, 2030 auf 15 Prozent steigen, 2035 auf 30 Prozent und 2040 schließlich auf 60 Prozent.
Koalition will Mieter vor wachsenden Kosten schützen
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte eingeräumt, dass diese Beimischung ein Kostenrisiko birgt. Sie hatte sich vorige Woche daher auf eine stärkere Kostenbeteiligung von Vermietern verständigt, wenn sie neue Gas- oder Ölheizungen einbauen. Demnach sollen ab 2028 die Kosten für den CO₂-Preis sowie die Gasnetzentgelte hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches soll für die Preisaufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe gelten.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundeskabinett eine Übergangslösung auf den Weg gebracht, um aus Gründen der Rechtssicherheit das ursprüngliche Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel zum 1. Juli 2026 um vier Monate auf den 1. November 2026 zu verschieben. Damit sollte verhindert werden, dass die Anforderung für kurze Zeit Geltung erlangt, bevor sie durch das neue Gesetz wieder abgeschafft wird.
Besonders weitreichend ist auch die geplante Streichung von Paragraf 72. Dieser enthält bislang mehrere Betriebsverbote für ältere Heizkessel. Betroffen sind unter anderem bestimmte Öl- und Gaskessel, die nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen. Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Anlagen bestimmter Leistungsklassen gelten allerdings Ausnahmen. Das fällt nun mit dem gesamten Paragrafen unter den Tisch.
Noch grundsätzlicher ist eine weitere Vorgabe in Paragraf 72. Dort heißt es bisher: „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Auch diese Regel soll nach dem neuen Entwurf wegfallen. Damit würde das bisher gesetzlich festgelegte Betriebsende für fossil betriebene Heizkessel ab 2045 gestrichen. Stattdessen soll der Entwurf nach Medienberichten auf das Ziel eines „nahezu klimaneutralen Gebäudebestands“ bis 2050 setzen.
Für Mieter kann die Reform dennoch teurer werden, wenn Vermieter künftig neue Gas- oder Ölheizungen einbauen. Die Koalition hatte sich bereits auf eine stärkere Kostenbeteiligung von Vermietern verständigt. Ab 2028 sollen demnach die Kosten für den CO₂-Preis sowie die Gasnetzentgelte hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches soll für die Preisaufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe gelten.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundeskabinett eine Übergangslösung auf den Weg gebracht. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll das ursprüngliche Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel zum 1. Juli 2026 um vier Monate auf den 1. November 2026 verschoben werden. Damit soll verhindert werden, dass die Vorgabe für kurze Zeit gilt, bevor sie durch das neue Gesetz wieder abgeschafft wird.
Heftige Kritik kam von den Grünen. Wirtschaftsministerin Reiche treibe Deutschland weiter in die Abhängigkeit von Öl und Gas, sagte Vizefraktionschefin Julia Verlinden. „Dieser Entwurf macht Wohnen für Mieterinnen und Mieter teurer, er wird Jobs zerstören, die Wirtschaft schwächen und gefährdet unsere Klimaziele.“ Das Vorgehen von Union und SPD sei eine „Scheinlösung aus der Feder der Öl- und Gaslobby auf dem Rücken der Menschen und des Klimas“.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden – zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids.
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