Der Bundestag hat eine elektronische Fußfessel zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt beschlossen. In zweiter und dritter Lesung stimmten neben den Koalitionsfraktionen von Union und SPD auch AfD und Grüne für das Gesetz. Die Linke enthielt sich.
Das neue Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Gerichten künftig, Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten, um Annäherungsverboten mehr Nachdruck zu verleihen. Nähert sich der Täter dem Opfer trotz Verbots, soll dieses über ein Empfangsgerät gewarnt werden.
Gerichte können Täter zu Trainingskursen verpflichten
Neben der sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung sieht das Gesetz weitere Maßnahmen gegen Gewalttäter vor: Familiengerichte können Täter nach Körperverletzungen oder ernsthaften Gewaltdrohungen künftig verpflichten, an sozialen Trainingskursen oder Beratungen zur Gewaltprävention teilzunehmen.
Justizministerin Hubig wirbt für Präventionsansatz
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte in der abschließenden Bundestagsdebatte, der Gesetzentwurf stärke "den Schutz von Betroffenen durch die elektronische Fußfessel und die Arbeit mit Tätern". Das seien "zwei Bausteine". Weiter sagte sie: "Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht."
Darüber hinaus erhöht das Gesetz den Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen. Familiengerichte sollen außerdem künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen können.
dpa(mbe)
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