Es ist das zentrale Wahlversprechen von Ministerpräsident Peter Magyar: Die „Marionetten“ von Amtsvorgänger Viktor Orbán sollen ihre Ämter niederlegen, überhaupt soll das „System Orbán“ abgewickelt werden. Wesentlich ist dabei die Justiz, die Orbán und seine Vertrauten sich ab 2010, dann mit Verfassungsänderungen ab 2011, untertan gemacht haben.

Und Magyar, der erst im April dieses Jahres mit einem Erdrutschsieg die sechzehn Regierungsjahre Orbáns beendet hat, meint es mit seinem Versprechen ernst. Das zeigt beispielhaft die am Montag verabschiedete Verfassungsänderung. Es ist der bereits siebzehnte Zusatz zum ungarischen Grundgesetz.

Zwei Punkte erregen allerdings viel Aufmerksamkeit und rufen Kritik hervor – aus der Opposition, also von der Orbán-Partei Fidesz aber auch von internationalen Organisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch. Einzelnen internationalen Beobachtern scheinen Magyars Reformen überstürzt. Da ist zuerst das Herabsetzen des Rentenalters auf siebzig Jahre für Richter am ungarischen Verfassungsgericht. Vier der fünfzehn Richter, darunter der Gerichtspräsident, würden damit sofort in den Ruhestand entlassen werden.

Und dann ist da der Staatspräsident: Der Grundgesetzzusatz sieht vor, dass Tamas Sulyok – den Kritiker als Orbán-Loyalisten sehen – unmittelbar zurücktreten müsste. Das Parlament würde einen neuen Präsidenten wählen, der bis zur möglichen Verabschiedung einer neuen Verfassung oder für fünf Jahre im Amt bleiben würde.

Der 70-jährige Sulyok, ein ehemaliger Verfassungsrichter, der erst 2024 vom Parlament gewählt wurde, stemmt sich erwartungsgemäß gegen Magyars Kurs. Er hat etwa die Venedig-Kommission – eigentlich Europäische Kommission für Demokratie durch Recht – aufgefordert, die Regierungsreformen zu überprüfen. Die Venedig-Kommission ist ein Organ des Europarats, das Regierungen und Staaten in rechtsstaatlichen Fragen berät. Am Justizumbau der polnischen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat sie regelmäßig Kritik geäußert. Sulyoks Bitte allerdings ist sie bislang nicht nachgekommen.

„Magyars Mandat ist einfach zu stark“

„Der Präsident hat das Recht und auch die verfassungsmäßige Pflicht, Bedenken zu äußern“, sagt Marton Hajdu WELT. Er ist Tisza-Abgeordneter und Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im ungarischen Parlament. Es sei bedauerlich, so Hajdu weiter, dass diese in der Verfassung verankerte Abwehrbereitschaft in den sechzehn Jahren des demokratischen Abbaus unter Orbán weitgehend abwesend gewesen sei. Insofern sei der Zeitpunkt von Sulyoks Kritik auffällig: „Jetzt so zu handeln, wenn das Parlament ‚checks and balances‘ wiederherstellt, wirft die Frage auf, ob der Präsident konstitutionelle Prinzipien verteidigt oder die institutionelle Ordnung der Vorgängerregierung“, sagt Hajdu.

Der ungarische Präsident verfügt nur über geringe Vollmachten. Ähnlich wie der Bundespräsident in Deutschland kommt er vor allem repräsentativen Aufgaben nach. Aber er muss Gesetze bestätigen. Täte er das im Fall der Verfassungsänderung nicht, würde der Zusatz an das Verfassungsgericht delegiert.

Das wäre ein „Präzedenzfall“, sagt Daniel Hegedüs, Ungarn-Experte und Vizevorsitzender der Denkfabrik Institut für Europäische Politik (IEP), WELT. Das Gericht verfüge nicht über ein entsprechendes Quorum, es habe sich für befangen erklärt, so Hegedüs. Magyar hat bereits gedroht, ein Amtsenthebungsverfahren gegen Sulyok im Parlament anzustreben, sollte er der Grundgesetzänderung nicht zustimmen. Verhindern könnte Sulyok die Pläne ohnehin nicht, sagt Hegedüs: „Letztlich kann der Präsident die Reformen nur ausbremsen, aber nicht aufhalten. Magyars Mandat ist einfach zu stark.“

Der Abgeordnete Hajdu meint: „Die wahre Frage ist nicht, ob diese Reformen zu schnell durchgeführt werden, sondern ob sie das Fundament für ein stabileres, pluralistisches demokratisches System legen, in dem Verantwortlichkeit zählt.“ Seine Antwort auf die Frage: „Ich denke schon.“ Hajdu kündigt an, im Herbst „breite konstitutionelle Konsultationen“ anzustreben. Immer wieder ist zu hören, dass Tisza letztlich eine neue Verfassung auf den Weg bringen will. Hajdu deutet nun Bürgerbeteiligungen für diesen Prozess an.

Fidesz-Abgeordnete hingegen haben kurzfristig erklärt, der Abstimmung aus Protest fernzubleiben. In der vergangenen Woche brachte die Partei mehrere Tausend Menschen gegen die Reformen Magyars in Budapest auf die Straße. Von 2000 bis 5000 Teilnehmern gehen Beobachter aus. Hegedüs hält das für realistisch. „Das sind wenige Leute. Es zeigt, dass die Fidesz-Unterstützung verloren hat und eine Mehrheit der Ungarn den Kurs Magyars unterstützt“, sagt der Experte.

Fidesz-Unterstützer bei einer Demonstration gegen Magyars Reformen in Budapest

Tatsächlich sprechen sich in einer aktuellen Umfrage 67 Prozent der Ungarn für eine Absetzung Sulyoks aus. Er gilt als ausgesprochen unbeliebter Präsident. Für Magyar sind Umfragen wie diese eine Legitimation für sein Vorgehen. Andere europäische Regierungen oder die EU-Kommission halten sich derweil mit Kritik zurück. Magyar ist schließlich seitens der Kommission angehalten, Staatsreformen durchzuführen.

Vorbild Polen?

Es ist bekannt, dass Magyar sich im Hinblick auf eine Justizreform von seinem polnischen Amtskollegen Donald Tusk hat beraten lassen. Die Fälle Polen und Ungarn sind ähnlich geartet: In Warschau war die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) 2015 mit dem Anspruch gestartet, ein „Budapest an der Weichsel“ zu errichten. Dieser Leitsatz zielte ganz bewusst auf einen Um- oder Abbau des Justizsystems nach dem Vorbild der ungarischen Reform unter Orbán. Dessen Partei Fidesz regierte in Budapest da bereits seit fünf Jahren.

In Warschau übernahm Tusk im Dezember 2023 die Regierungsgeschäfte mit dem Versprechen, die Gerichte zu „redemokratisieren“, also die PiS-Reformen rückgängig zu machen. Tusk konnte für sein Land denn auch eine Freigabe von EU-Milliarden erwirken, die zuvor lange wegen Rechtsstaatsverstößen von der EU-Kommission zurückgehalten worden waren – allerdings gewährte ihm die Kommission dafür einen Vertrauensvorschuss.

Das von der PiS geschaffene Justizwesen besteht jedoch in großen Teilen bis heute fort. Die Tusk-Regierung ist daher der Kritik der eigenen Wähler, aber auch internationaler Rechtsexperten ausgesetzt. Die sich daraus ergebende Frage lautet: Lässt sich ein beschädigtes Justizwesen allein mittels einwandfrei rechtsstaatlicher Reformen im Rahmen dieses Systems reparieren?

Tusk ist langsam und schrittweise vorgegangen. Auch weil ihm eine verfassungsändernde Mehrheit fehlt und er es mit einem Präsidenten zu tun hat, der von der PiS gestützt wird und über ein starkes Veto-Recht verfügt.

In Ungarn ist das anders: Magyars Tisza stellt mehr als zwei Drittel der Sitze im Parlament. Mit dieser Supermehrheit kann er Fakten schaffen – und das tut er. Polen ist ihm dabei offenbar ein Beispiel, wie eine „Reform der Reform“ gerade nicht umgesetzt werden sollte.

In einem Land, in dem Rechtsstaatlichkeit gelte, dürften solche besonderen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, sagte Andras Baka, ehemaliger Richter am Obersten Gericht, der Nachrichtenagentur AFP. „Aber Ungarn unter Orbán ist ein ‚captured state‘ geworden.“ Die Methoden Magyars seien gerechtfertigt, wenn sie zu einer neuen konstitutionellen Ordnung führten, so der ungarische Rechtsexperte, der im Zuge von Orbáns Justizumbau 2011 selbst seinen Posten verloren hatte.

Philipp Fritz berichtet im Auftrag von WELT seit 2018 als freier Korrespondent in Warschau über Ost- und Mitteleuropa.

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