Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, hat den geplanten Bau eines Abschiebeterminals am Flughafen München gegen Kritik verteidigt. „Die Einrichtung von Abschiebeterminals an den Flughäfen in München und Frankfurt ist sehr hilfreich und für Deutschland ein gutes Konzept“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. „Denn die Asylbewerber dort gelten als im rechtlichen Sinne nicht eingereist.“

Laut dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem könnten sie in den Terminals innerhalb von sieben Tagen identifiziert, ärztlich untersucht und dahingehend überprüft werden, ob schon in einem anderen Land ein Asylantrag vorliegt. „Haben diese Menschen keinen Asylanspruch, sind die Fluggesellschaften verpflichtet, sie wieder dorthin zu bringen, wo sie hergekommen sind“, betonte Roßkopf. Am Flughafen in Frankfurt am Main existiere zu dem Zweck seit Kurzem bereits ein größeres Gebäude. Jetzt solle etwas Vergleichbares in München entstehen.

Roßkopf betonte: „Es gibt rund 40.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland. Von der Zahl kommen wir bisher nicht runter. Das Ziel ist deshalb, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Es gilt, die Menschen, die kein Bleiberecht haben, wieder herauszubekommen aus Deutschland.“

In der bayerischen Landeshauptstadt regt sich Widerstand gegen den geplanten Bau, der 100 Abschiebungen pro Tag ermöglichen soll. Am Dienstag fand aus Anlass der Sitzung des Flughafenaufsichtsrates eine entsprechende Kundgebung statt. Zu den Kritikern zählt der Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne).

Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft machte am Dienstag per Mehrheitsentscheidung den Weg für das Projekt frei. „Das geplante Gebäude soll von der Flughafen München GmbH errichtet und anschließend an den Bund vermietet werden“, teilte die Flughafengesellschaft nach der Aufsichtsratsentscheidung mit und betonte: „Die Nutzung des Gebäudes soll ausschließlich durch die Bundespolizei erfolgen.“ Die Flughafen München GmbH stelle somit lediglich die Infrastruktur zur Verfügung. „Die Durchführung von Rückführungsflügen liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Bundespolizei.“

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