Die Deutsche Bahn plant ein Alkoholverbot an allen 5400 Bahnhöfen in Deutschland. Wie „Bild“ berichtet, soll es künftig bundesweit untersagt sein, auf Bahnsteigen oder in Bahnhofshallen außerhalb der Bahnhofsgastronomie Bier, Wein, Schnaps oder anderen Alkohol zu trinken. Die flächendeckende Umsetzung soll bis zum 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein. Die Bahn bestätigte die Pläne auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Bahnchefin Evelyn Palla sagte zu „Bild“: „Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen. Für mich zählt nur eins: der Schutz unserer Kollegen und unserer Reisenden.“

Bislang gilt ein solches Konsumverbot vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln. Nun weitet der Staatskonzern die Regelung laut „Bild“ über sein Hausrecht bundesweit aus. Die lokalen Hausordnungen sollten dazu in den kommenden Wochen in Abstimmung mit Kommunen und Behörden angepasst werden, heißt es in dem Bericht.

Bahn hofft auf weniger Konflikte unter Alkoholeinfluss

Die Einhaltung des Verbots werde von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht. Wer beim illegalen Alkoholkonsum erwischt werde, müsse mit einem sofortigen Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohe ein dauerhaftes Hausverbot, so die „Bild“.

Ein generelles Alkoholverbot in allen DB-Zügen gibt es bisher nicht. Dafür ist Rauchen in Zügen grundsätzlich untersagt. Auf Bahnhöfen wiederum ist Rauchen nur in gekennzeichneten Raucherbereichen erlaubt.

Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht. Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Reisende habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.

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