Die Bundesregierung setzt bei Visa- und Asylverfahren künftig auf Unterstützung durch Künstliche Intelligenz (KI). Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. „Politico“ liegt die Vorlage vorab vor. KI-Systeme sollen Behördenmitarbeiter demnach unter anderem bei der Auswertung von Informationen und der Bearbeitung von Anträgen entlasten.

Das neue Gesetz sieht drei Anwendungsfälle für KI vor.

Erstens sollen Systeme mit realen Personendaten trainiert werden. Ziel ist es, zu lernen, welche Angaben für Asyl- und Aufenthaltsentscheidungen relevant sind, wie Nachweise geprüft werden und wie sich Widersprüche erkennen lassen. Das Bundesinnenministerium begründet den Einsatz von Echtdaten damit, dass eine „Anonymisierung oder Pseudonymisierung“ dazu führen könne, dass „zentrale inhaltliche Zusammenhänge nicht mehr erkannt oder zutreffend bewertet werden können“.

Zweitens sollen KI-Systeme abgeschlossene Verfahren auswerten, um Muster und Möglichkeiten zur Beschleunigung zu erkennen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei helfen, künftige Verfahren effizienter zu bearbeiten. Die Entscheidung über einzelne Fälle soll jedoch weiterhin bei den zuständigen Mitarbeitern liegen. So heißt es im Gesetzentwurf: „Die individuelle Prüfung und Entscheidung bleiben dabei vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden.“

Drittens sollen Behörden bestimmte Angaben von Antragstellern automatisiert mit öffentlich verfügbaren Informationen im Internet abgleichen dürfen – allerdings nur, wenn „begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen“. Als Beispiele nennt das Innenministerium widersprüchliche Angaben zur Herkunft oder Staatsangehörigkeit, auffällige Reiserouten oder Zweifel an der Echtheit von Dokumenten.

Inhaltlich hält die Kabinettsvorlage am Grundkonzept des Referentenentwurfs aus dem Juni fest. Neu sind strengere Vorgaben für Internetabgleiche sowie ein ausdrückliches Verbot der Nutzung biometrischer Daten und von Profiling, also der Erstellung von Risikoprofilen auf Grundlage persönlicher Merkmale.

Die größten Änderungen finden sich in der Begründung des Entwurfs. Dort erläutert das Innenministerium deutlich ausführlicher als zuvor, warum das Training mit Echtdaten erforderlich sei und wie Verfahrensmonitoring und Internetabgleiche konkret funktionieren sollen. Die Ergänzungen gehen auf Einwände der Datenschutz- und Antidiskriminierungsbeauftragten zurück. Deren Anregungen seien „im Rahmen der Möglichkeiten aufgegriffen“ worden, heißt es aus dem Ministerium.

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