Die Versäumnisse der etablierten Parteien gefährden nach Auffassung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Demokratie. „Die Mängel unserer parlamentarischen Demokratie und der etablierten Parteien, die zu Reformstau und Repräsentationslücken geführt haben, haben die Radikalisierung begünstigt. Genau das gefährdet am Ende die Demokratie“, sagte Papier im Interview mit dem „Tagesspiegel“.
Weite Teile der Bevölkerung hätten den Eindruck, dass die etablierten Parteien ihre Belange, Interessen, Wünsche und Befürchtungen nicht mehr aufgreifen, ja, sie ignorieren, sagte Papier: „Die etablierten Parteien sind in vielen Bereichen nicht mehr volksnah genug. Viele Menschen fühlen sich nicht mehr repräsentiert.“
Es sei aber eine wesentliche Bedingung einer repräsentativen Demokratie, dass Repräsentation tatsächlich gelebt werde, und nicht nur auf dem Papier stehe. „Das vermissen viele Menschen, und das stärkt die politischen Ränder“, sagte Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war.
„Für mich ist Populismus nicht unbedingt ein Schimpfwort. Populismus ist auch Volksnähe“, sagte Papier. Problematisch sei eine bestimmte Art des Populismus, wenn nämlich bestimmte Parteien so täten, als könnten sie komplexe Probleme mit einfachen Mitteln lösen. Das sei „ein negativer Populismus“, sagte Papier. Viele der angesprochenen Probleme, etwa beim Thema Migration, seien nicht einfach zu lösen. „Es ist unlauter, so zu tun, als existiere keine Verfassung, kein Völkerrecht, kein Europarecht. Wer hier vereinfacht, produziert am Ende noch mehr Enttäuschung und Politikverdruss“, sagte er.
Papier sagte, er halte nichts von Horror-Szenarien, die die gegenwärtige Lage Deutschlands mit dem Untergang der Weimarer Republik gleichsetzten. „Wir stehen vor keiner Machtergreifung durch ein autoritäres Unrechtsregime. Solche Angst-Szenarien haben nichts mit der Wirklichkeit zu tun“, sagte er. Sie seien allerdings gefährlich. „Wer die heutige Lage mit dem Ende der Weimarer Republik vergleicht, stellt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im In- und Ausland infrage“, sagte er. Wer Deutschland auf dem Weg in einen Nazi-Staat beschreibe, schade Erhalt und Festigung von Demokratie und Rechtsstaat.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD hält er nicht für sinnvoll. „Heute sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD schwer nachweisbar. Führt die AfD einen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich halte das für nicht begründbar“, sagte Papier. „Es geht bei einem Verbotsverfahren eben nicht um Äußerungen einzelner Funktionsträger. Daher rate ich davon ab.“
Papier zeigte sich ebenfalls skeptisch bei dem Versuch eines Teilverbots, etwa einzelner AfD-Landesverbände. Er mahne auch hier zur „Vorsicht“, sagte Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war: „Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, der die Verfassungswidrigkeit von Parteien definiert, bezieht sich auf Gesamtparteien, nicht aber auf deren Gebietsverbände.“
Außerdem stelle sich die Frage, wie ein einzelner Landesverband die Potenzialität haben solle, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, wie es im Grundgesetz heiße. „Bestimmungen im einfachen Gesetzesrecht können dem Verfassungsrecht nicht entgegengehalten werden“, sagte Papier.
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