Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant laut einem Bericht, die Steuerfreibeträge für Vereine deutlich zu senken. ⁠Demnach soll es eine „Änderung des Freibetrags für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen“ geben, berichtet „Bild“ laut Vorabbericht unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. ⁠

Statt ​eines Freibetrags ‌von 5000 Euro soll es ab 2027 eine Freigrenze von 1000 Euro geben. Das soll rund 45 Millionen Euro Steuermehreinnahmen bringen.

Wie „Bild“ weiter schreibt, will Klingbeil auch die Freibeträge ‌für Gewinne aus Betriebsveräußerungen ⁠und ​Betriebsaufgaben streichen. Bisher gilt hier ein Freibetrag von ⁠45.000 Euro. Auch der Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen ‌an Kapitalgesellschaften soll ⁠künftig ‌entfallen. ​Das soll ⁠zusammen rund ​300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen bringen.

Kindergeld soll in den nächsten zwei Jahren steigen

Familien hingegen dürfen sich freuen: Das monatliche Kindergeld soll einem weiteren Bericht der „Bild“ zufolge im kommenden Jahr um acht Euro steigen. 2028 soll eine weitere Erhöhung um fünf Euro pro Kind und Monat auf dann 272 Euro folgen, wie die Zeitung aus einem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zitiert. Der Entwurf enthält demnach auch konkrete Zahlen für die von der Koalition geplanten Steuerentlastungen.

Union und SPD hatten sich Anfang Juli auf eine Reform der Einkommensteuer geeinigt, die schrittweise eingeführt werden und ab 2028 für Entlastungen in Höhe von insgesamt rund zehn Milliarden Euro im Vergleich zu 2026 sorgen soll.

Der „Bild“ zufolge soll der Grundfreibetrag im kommenden Jahr zunächst um 216 Euro, der Kinderfreibetrag um 300 Euro steigen. Für 2028 sei in dem Referentenentwurf ein weiterer Anstieg des Grundfreibetrags um 336 Euro vorgesehen. Er läge dann wie von der Koalition vereinbart bei 12.900 Euro.

Zur Gegenfinanzierung wollen Union und SPD unter anderem die sogenannte Reichensteuer ausweiten. Ab 2027 soll der Steuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro bei 45 Prozent und ab 280.000 Euro bei 47 Prozent liegen.

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