Der Bund der Steuerzahler hat die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) für eine Steuerreform scharf kritisiert. „In einer Zeit, wo den Bürgerinnen und Bürgern allerdings immer Entlastungen versprochen werden, kann der Entwurf eigentlich nur als Scherz oder Provokation angesehen werden“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der „Augsburger Allgemeinen“.

Klingbeils Entwurf für eine Reform der Einkommensteuer ⁠lese sich wie eine „Giftliste“. „Statt ‌Entlastungen sind in der Mehrzahl Belastungen enthalten.“

Auch aus ​der Union kam zuvor Kritik. „Klingbeil bricht ‌sein Wort, von den ohnehin dürftigen zehn Milliarden Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig“, ​sagte Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef Daniel Peters der „Bild am Sonntag“. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kritisierte gegenüber dem Blatt, dass mit dem Wegfall von ​Steuervergünstigungen für Vereine an der falschen Stelle gespart werde: „Der Finanzminister muss hier nacharbeiten.“

Klingbeil will laut Gesetzentwurf die Bürger brutto um rund zehn Milliarden Euro entlasten. „Die Entlastungen für Bürgerinnen ​und Bürger werden im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa zehn Milliarden Euro betragen“, hieß es in seinem Ministerium. Allerdings sind ‌auch Maßnahmen zur Erhöhung von Einnahmen geplant. Unter Einrechnung dieser Gegenfinanzierung ergibt sich laut dem Referentenentwurf bis 2028 eine Netto-Entlastung von knapp fünf Milliarden Euro.

Die Grundzüge der Reform hatten die Spitzen der Koalition aus CDU, CSU und SPD am 2. Juli vorgestellt. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals Details. Die Reform soll in zwei Stufen 2027 und 2028 in Kraft treten. Sie soll vor allem Bürger und Familien entlasten, hohe Einkommen stärker ⁠belasten und mehrere Steuervergünstigungen streichen oder kürzen.

Das enthalten Klingbeils Steuer-Pläne

Kern der Pläne ist eine Anhebung des Kindergeldes von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr ‌2028. Der steuerliche Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, während der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits 2027 von 1230 auf 1430 Euro erhöht wird. ‌Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll ab 2027 erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 70.601 Euro greifen. ‌Zudem sollen die Regeln für steuerfreie Zuschläge ⁠für Sonn- ⁠und Feiertagsarbeit gelockert werden.

Gegenfinanziert werden die Entlastungen unter anderem durch höhere Steuern für Spitzenverdiener. So ‌ist ein neuer Reichensteuersatz von 47 Prozent für Einkommen ab ​280.000 Euro vorgesehen. Der bestehende Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro greifen. Beides zusammen soll 2028 rund 2,8 Milliarden Euro in voller ​Jahreswirkung ​bringen. Gleichzeitig sollen die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinken, die Pauschsteuer für Mini-Jobs auf fünf Prozent steigen und der Rabattfreibetrag für Mitarbeiter gestrichen werden.

Holznagel kritisierte ⁠zudem, dass ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression – also der schleichenden Steuererhöhung durch Lohnerhöhungen bei Inflation – nicht geplant sei.

Noch kritischer sei die Streichung des Freibetrags bei Aufgabe eines Unternehmens im Alter zu sehen. „Gerade Unternehmer im kleineren und mittleren Bereich konnten bisher von dem Freibetrag bei Aufgabe des Unternehmens im Alter beziehungsweise auch bei Krankheit profitieren. Warum nun ausgerechnet diese Gruppe an Steuerzahlern stärker belastet werden soll, ist nicht erklärbar“, so Holznagel.

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