Dieser Fall von offensichtlichem Sozialmissbrauch beschäftigt Berlin: Nach einem zehntägigen Heimaturlaub in Rumänien kehrt eine Familie in die deutsche Hauptstadt zurück. Die Eltern und ihre zwei fast erwachsenen Kinder verlangen beim Bezirk Neukölln die Unterbringung in einer kostenlosen Unterkunft für Obdachlose. Kosten: 5000 Euro im Monat.
Wie „Bild“ berichtet, war die Familie bereits vor dem Urlaub in einer Notunterkunft im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht, deren Kosten von rund 180 Euro pro Tag vom Jobcenter Neukölln übernommen wurden. Den Rumänen sei vor ihrem Urlaub auch mitgeteilt worden, dass eine Rückkehr in das „Haus Kopernikus“ nach längerer Abwesenheit nicht garantiert sei.
Und tatsächlich: Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) lehnte jetzt den Antrag der Rumänen auf eine kostenlose Obdachlosenunterkunft ab. Die Familie klagte – und unterlag am Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Es fehle „an der erforderlichen Unfreiwilligkeit der geltend gemachten Obdachlosigkeit“, heißt es laut Bericht in der Entscheidung. Die Familie hätte ihre Obdachlosigkeit vermeiden können. Die Familie kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen und in die nächste Instanz gehen.
In dieser Unterkunft lebte die Familie vor ihrem Heimaturlaub„Der Punkt ist, dass wir die Menschen unterbringen, um eine Gefahr abzuwehren – die Obdachlosigkeit“, sagte Rehfeld im WELT Nachrichtensender zu dem Fall. „Aber wenn diese Gefahr selber gesetzt wird und vor allem, wenn sie auch selber wieder behoben werden kann, dann muss das nicht der Staat machen. Dann kann sich diese Familie selber darum kümmern.“
Die Obdachlosigkeit sei nicht unfreiwillig geschehen. Die Entscheidung der Richter hält der CDU-Politiker für richtungsweisend. Bisher sei geurteilt worden, der Verweis auf die Rückkehr ins Heimatland reiche nicht aus, um einen Platz zu verwehren. „Und da sehe ich jetzt in der Entscheidung des Gerichts einen Wechsel in der Ansicht. Und das werden wir auch zum Anlass nehmen, weitere Fälle zu überprüfen“, sagte Rehfeld weiter.
Probleme mit Alkohol- und Tabakkonsum auf den Zimmern
Nach Angaben des Unterkunftsbetreibers hatte es bereits zuvor Konflikte mit der Familie gegeben. Demnach seien Alkohol- und Tabakkonsum auf den Zimmern sowie Besuche fremder Personen beanstandet worden. Wegen Verstößen gegen die Hausordnung sei eine Abmahnung ausgesprochen worden.
Neben der Unterkunft erhielt die Familie weitere staatliche Leistungen. Das Jobcenter erkannte nach Angaben von „Bild“ einen Bedarf von 1700 Euro an. Nach Abzug des Kindergeldes erhielt die Familie demnach monatlich 1012 Euro. Für die Unterbringung fielen zusätzlich Kosten von rund 45 Euro pro Person und Tag an, insgesamt etwa 5400 Euro pro Monat.
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