Nach dem tödlichen Angriff in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade, bei dem Ende Juni sechs Beschäftigte der Jugendhilfe getötet wurden, geraten die Ausländerbehörden in Niedersachsen unter Druck. Wie aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der CDU hervorgeht, war der Täter Fatih G. zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Dies zeigen Recherchen von „Süddeutscher Zeitung“ und dem Sender NDR.

Nach Angaben der Landesregierung besaß der türkische Staatsangehörige kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Den Recherchen zufolge hatte sich der in Deutschland geborene Mann bereits 2021 per E-Mail an die Ausländerbehörde Hannover gewandt und um die Erteilung eines Aufenthaltstitels gebeten. Die Behörde verwies ihn demnach auf eine persönliche Vorsprache. In den folgenden Jahren tauchte G. wiederholt in Akten verschiedener niedersächsischer Behörden auf.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, sprach von möglichem Behördenversagen. Es sei aufklärungsbedürftig, warum trotz des Kontakts zu mehreren Behörden keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geprüft worden seien.

Der 45-Jährige erschoss Ende Juni in der Einrichtung im niedersächsischen Stade sechs Menschen. Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des Schützen gewesen sein. Wenige Wochen nach der Tat nahm er sich nach Angaben der Ermittler in seiner Gefängniszelle das Leben.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass gegen G. in der Türkei strafrechtlich ermittelt wurde. Dort soll unter anderem ein Verfahren wegen eines Sexualdelikts sowie Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter geführt worden sein. Nach Medienberichten wurde zudem seit einer Flucht aus türkischer Haft nach ihm gefahndet. Die deutschen Ermittlungsbehörden untersuchen weiterhin die Hintergründe der Tat sowie mögliche Versäumnisse staatlicher Stellen.

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