Das Bundeskabinett will am Mittwoch die unter Federführung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geplante Reform der Einkommensteuer beschließen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ist mit dem Entwurf in der jetzigen Form offenbar nicht einverstanden.
In einem Brief des Wirtschaftsministeriums, der dem „Machtwechsel“-Podcast von Robin Alexander und Dagmar Rosenfeld vorliegt, Staatssekretär Rolf Bösinger an das Finanzministerium: „Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst. Ergebnis ist eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung.“ Entsprechend seien Anpassungen gefordert.
Die „Kalte Progression“ entsteht, wenn inflationsbedingt ein höheres Einkommen anfällt und man dadurch in eine höhere Steuerstufe rutscht. Dadurch bleibt am Ende immer wieder weniger Kaufkraft übrig.
Das Wirtschaftsministerium kritisierte, dass zusätzliche Belastungen abzulehnen seien. Außerdem nehme die Steuerbelastung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu. Es müsse eine größere Steuerreform geprüft werden – mit einer deutlichen Anpassung des Werts, ab dem der Spitzensteuersatz greife. Auch die Abschaffung des Solidaritätszuschlages für alle müsse erwogen werden. Diesen zahlen nur noch die oberen Einkommensschichten.
Finanzministerium betont Entlastung von Familien
Das Finanzministerium hatte zuvor erklärt: „Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben.“ Für eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen bedeute dies eine Entlastung von gut 600 Euro.
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatten sich Anfang Juli auf die Grundzüge der Reform geeinigt, die in zwei Stufen 2027 und 2028 in Kraft treten soll. Das Finanzministerium beziffert die Entlastung im Jahr 2028 verglichen mit 2026 auf zehn Milliarden Euro. Klammert man aber Maßnahmen zur Gegenfinanzierung aus, sind es gut fünfeinhalb Milliarden. Klingbeil zielt auf Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen.
Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Reichensteuer erhöht werden. So ist ein neuer Reichensteuersatz von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro vorgesehen. Der bestehende Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro greifen. Außerdem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinken. Das Kindergeld wird im Rahmen der Reform von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 angehoben. Der steuerliche Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, während der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits 2027 von 1230 auf 1430 Euro erhöht wird. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll ab 2027 erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 70.601 Euro greifen, etwas mehr als bisher.
Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen durch die Neuregelung werden im Gesetzentwurf für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für die beiden Folgejahre mit jeweils etwa 5,7 Milliarden Euro.
Das Bundesfinanzministerium habe zudem Vorschläge für eine noch weitergehende Entlastung vorgelegt, wurde aus dem Ressort von Lars Klingbeil betont. „Dazu wären weitere Schritte der Konsolidierung, des Abbaus von Steuersubventionen und der zusätzlichen Steuerverantwortung von Vermögenden nötig gewesen.“ Da eine Verständigung darauf aber in der Koalition nicht möglich gewesen sei, werde nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das umgesetzt, was im Koalitionsausschuss als Kompromiss vereinbart worden sei.
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