Schwere Vorwürfe gegen die Seniorenresidenz „Marthahaus“ in Dessau: Die Einrichtung soll bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Betrug begangen haben, indem sie im Namen einer Bewohnerin per Brief abgestimmt haben soll – ohne das Wissen des Bevollmächtigten. Der Neffe der dementen 95-Jährigen hat inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Der Neffe der Seniorin äußerte die Vorwürfe gegenüber der „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Demnach lebt seine Tante seit vier Jahren in besagter Seniorenresidenz. Erste Bedenken hätten er und seine Frau bereits zur Bundestagswahl gehabt. Als er nun im Zuge der Landtagswahl das Personal der Einrichtung auf die Wahlunterlagen seiner Tante ansprach, sei er erneut auf „Ungereimtheiten“ gestoßen – und ihnen diesmal nachgegangen.

Der Bevollmächtigte schilderte der Zeitung, dass er am 27. August den Geschäftsführer der Einrichtung aufgesucht und ihn nach den Wahlunterlagen seiner Tante gefragt habe. Daraufhin sei er an eine Mitarbeiterin verwiesen worden, die sich angeblich um die Wahlunterlagen der Bewohner kümmere. Diese sei aber an diesem Tag nicht zugegen gewesen.

Am nächsten Tag habe ihn besagte Mitarbeiterin von sich aus kontaktiert – und behauptet, alle Wahlunterlagen der Bewohner „eingesammelt und geschreddert“ zu haben. „Die Mitarbeiterin beteuerte mir, alles vernichtet zu haben“, so der Neffe. Dabei würde er sonst jeden Brief, jedes Dokument und sogar Werbung erhalten und von der Einrichtung über jeden Bedarf seiner Tante informiert.

Im Wahlbüro erfährt der Neffe, dass seine Tante bereits gewählt hat

Schließlich sei der Bevollmächtigte selbst ins Wahlbüro gegangen. Dort habe er erfahren, dass nach Angabe des Geburtsdatums seiner Tante bereits am 10. August die Wahlunterlagen beantragt worden seien. Zudem habe seine Tante bereits gewählt. Die Mitarbeiter hätten ihm auch den Antrag für die Briefwahl mit der „krakeligen“ Unterschrift seiner Tante gezeigt. Was gewählt wurde, habe man ihm aus Datenschutzgründen nicht verraten dürfen.

„Für mich ist das ein Skandal“, sagt der Neffe gegenüber der Zeitung. Er hat inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Auf Anfrage von WELT antwortete das beschuldigte Seniorenheim, zu dem Sachverhalt inhaltlich keine Stellung nehmen zu wollen. Der Vorgang sei Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft.

AfD sieht Vorurteile gegen Briefwahl bestätigt

Die AfD nahm das Thema zum Anlass, erneut Zweifel an der Briefwahl zu schüren. Schon zuvor hatte die Partei behauptet, „kriminelle Polit-Aktivisten“ könnten als Pfleger in Altenheimen arbeiten und die Wahl hilfloser Bewohner in ihrem Sinn manipulieren. Landeschef Martin Reichardt schrieb am Donnerstag auf X, die Berichterstattung über das Pflegeheim mache ihn „zutiefst wütend“.

Vergangene Woche hatte bereits AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in einem Video auf X geraunt, es solle nichts aus einer „gewissen linken oder grünen Ecke“ vorgegeben werden – und schob dann ungefragt nach: „Belegen kann man das nicht. Aber wir alle wissen, wie das oftmals läuft.“

Wie läuft die Wahl wirklich in Pflegeheimen?

Tatsächlich darf grundsätzlich per se niemand von der Wahl ausgeschlossen werden – „weder hochaltrige und hilfebedürftige Menschen, noch solche mit Behinderung oder Demenz oder solche, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen“, wie der gemeinnützige BIVA-Pflegeschutzbund erläutert.

Bis zum Ende des letzten Jahrzehnts gab es noch Ausschlüsse vom Wahlrecht für Menschen unter umfassender Betreuung. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht aber 2019 als verfassungswidrig eingestuft. Nun gilt: Vom Wahlrecht ausgeschlossen werden kann man nur per Richterspruch.

Pflegeheimbewohner dürfen sich dabei auch helfen lassen. Die Hilfeleistung ist jedoch auf technische Hilfe beschränkt. Die Wahlentscheidung selbst muss vom Wahlberechtigten persönlich getroffen und geäußert werden.

Wenn der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla also kritisiert, Heimbewohnern werde teilweise „der Stift geführt“, beschreibt er streng genommen einen legalen Vorgang – solange die helfende Person nur assistiert und nicht selbst entscheidet, wo das Kreuzchen gemacht wird.

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