Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden: Ein Mann, der in seinem Herkunftsland mit mehreren Frauen verheiratet ist, kann nicht von der Familienzusammenführung profitieren, um Kinder aus polygamen Ehen nach Europa zu holen. Die entsprechende Klage eines in den Niederlanden lebenden Jemeniten wurde am Dienstag abgewiesen.
Wenn ein europäischer Staat „eine Einwanderungspolitik festlegt, die familiäre Bindungen berücksichtigt“, könne er „nicht verpflichtet werden, polygame Ehen anzuerkennen, die mit seinem eigenen Rechtssystem in Konflikt stehen“, urteilten die Richter in Straßburg.
Der 56-jährige Jemenit hat in seinem Heimatland drei Ehefrauen. Da er seit 2018 in den Niederlanden lebt und dort Asyl genießt, konnte er eine seiner Ehefrauen und die acht gemeinsamen Kinder in die Niederlande holen. Die niederländischen Behörden verweigerten jedoch die Einreise der fünf Kinder aus seinen beiden anderen Ehen mit der Begründung, dass „Polygamie in den Niederlanden verboten ist“, so der Gerichtshof.
Es gehe ihm nur um die Kinder, argumentierte der Kläger
Der Vater focht diese Entscheidung erfolglos vor den niederländischen Gerichten an. Er argumentierte, es gehe nicht um die Erleichterung einer Polygamie, da er seine anderen Ehefrauen nicht nach Europa holen wolle, sondern nur seine anderen Kinder. Daraufhin legte er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Berufung ein und machte geltend, die Bearbeitung seines Falls habe sein Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt.
Der Gerichtshof teilte seine Auffassung in diesem Punkt jedoch nicht. In seinem Urteil betonte er, der Mann hätte sich von seinen beiden anderen Ehefrauen scheiden lassen können, wie es ihm die niederländischen Behörden nahegelegt hatten, habe dies aber abgelehnt.
„Die Tatsache, dass Polygamie in allen Mitgliedstaaten des Europarats verboten ist, zeigt, dass in dieser Frage ein starker europäischer Konsens besteht“, stellten die Richter fest. Unter diesen Umständen, so ihr Fazit, „haben die Mitgliedstaaten einen erheblichen Ermessensspielraum, ob sie Vätern und Kindern aus Polygamie das Recht auf Familienzusammenführung gewähren oder nicht.“
Jemenitische Asylbewerber haben auch in Deutschland vergleichsweise gute Chancen auf Schutz. Hintergrund sind der anhaltende Bürgerkrieg, die unsichere Sicherheitslage und die humanitäre Krise im Land. Allerdings wird jeder Antrag individuell geprüft, weshalb nicht alle Antragsteller einen Schutzstatus erhalten.
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