Eine von Behörden unabhängige Asylverfahrensberatung soll nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig nur noch besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden offenstehen. Es sei vorgesehen, die Beratung „in ihrer bisherigen Form nicht fortzuführen und künftig auf die Personengruppe der Vulnerablen zu beschränken“, heißt es in einer von der Linken im Bundestag erbetenen Sachinformation des Ministeriums, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegt.

Das Ministerium erklärt damit die in dem Bereich geplante drastische Kürzung. Im Bundeshaushalt für das nächste Jahr, der noch im Bundestag beraten wird, sind dafür nur noch fünf Millionen Euro vorgesehen. In diesem Jahr stehen dafür 24,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon bliebe künftig also nur noch rund ein Fünftel übrig.

Das Innenministerium verweist darauf, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas), die im Juni in Kraft getreten ist, einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsauskunft vorsieht. Das werde im Asylgesetz mit der kostenlosen Rechtsberatung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der zuständigen Bundesbehörde, umgesetzt. Da es auf eine behördenunabhängige Beratung keinen Anspruch gebe, könnten damit die europäischen Vorgaben nicht erfüllt werden. Als „zusätzliche Beratungsleistung für Vulnerable“ soll es sie aber weiter geben, wobei das Ministerium offenlässt, welche Personengruppen konkret darunter fallen.

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger bezeichnete die geplante Beschränkung des Beratungsangebots als „schlechte Nachricht“ für Asylsuchende. Angesichts der komplexen Geas-Reform seien sie „mehr denn je auf eine individuelle und unabhängige Beratung angewiesen“. Sie äußerte auch Zweifel an der Praktikabilität der Regelung. Das Erkennen besonders vulnerabler Personen sei ein Teil des gesetzlichen Auftrags der unabhängigen Beratung, sagte sie.

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