Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, Ärzte oder Beschäftigte der Bahn sollen künftig härter bestraft werden. In besonders schweren Fällen könnten bis zu zehn Jahre Haft fällig werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Entscheiden muss darüber der Bundestag.

„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, sagte Hubig. Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen nähmen zu. Mit der Strafverschärfung sende man ein klares Signal: „Unser Rechtsstaat schützt die, die für andere da sind, und er lässt Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es geht um den Schutz unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens.“

Höhere Mindest- und Höchststrafen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Angriffe auf sogenannte Vollstreckungsbeamte wie Polizisten oder Gerichtsvollzieher ebenso wie Attacken auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte mit mindestens sechs Monaten statt wie bisher drei Monaten Haftstrafe geahndet werden. In besonders schweren Fällen soll die Strafe zwischen einem und zehn Jahren statt wie bisher sechs Monaten und fünf Jahren liegen.

Angriffe auf Ärzte und anderes medizinisches Personal sowie auf Beschäftigte von Verkehrsunternehmen wie etwa Zugbegleiter sollen strafrechtlich wie Angriffe auf Vollstreckungsbeamte gewertet werden. Auch Beschäftigte von Unternehmen der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme sollen unter diese Regeln fallen.

Forderung nach mehr Richtern und Staatsanwälten

Der Deutsche Richterbund begrüßte einen besseren strafrechtlichen Schutz von Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, als richtiges Ziel. „Verschärfte Strafgesetze bewirken aber wenig, solange eine überforderte Strafjustiz gar nicht in der Lage ist, sie effektiv durchzusetzen“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Nötig seien zusätzliche Staatsanwälte und Richter für eine schlagkräftige Strafjustiz. Hier seien in erster Linie die Bundesländer gefordert.

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