Der Verteidiger des früheren BND-Präsidenten August Hanning hat einen Teil der Vorwürfe gegen seinen Mandanten zugegeben. Demnach sei Hanning in Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen. Aber: Er habe Deutschland damit nicht geschadet und diese auch nicht verkauft.
In einem Statement, das WELT vorliegt, heißt es wörtlich: „Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt. Zwar ist er im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen. Unzutreffend ist allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland – geschweige denn gegen Bezahlung – weitergegeben. Die weiteren Ermittlungen werden das zeigen.“
Hanning kommt unter anderem wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe habe den Haftbefehl gegen den 80-Jährigen in Vollzug gesetzt, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Mittwoch. Die oberste Anklagebehörde in Deutschland wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.
Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., war am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen. Einige Stunden zuvor hatten Beamte des Bundeskriminalamts die beiden auf Grundlage von Haftbefehlen festgenommen – Hanning im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen, D. im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Laut Bundesanwaltschaft geht man davon aus, dass Hanning und sein Ex-Büroleiter 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Informationen soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben.
Demnach hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren. In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. „Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Um welches Land es geht, blieb offen. Der „Spiegel“ berichtete am Dienstagabend, es gebe den Verdacht, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung gestanden habe.
Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 BND‑Präsident. Laut Bundesanwaltschaft soll Manfred D. zwischen Dezember 2005 und November 2009 Hanning als Assistent ins Bundesinnenministerium gefolgt sein, wo dieser Staatssekretär war. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater.
Manfred D. arbeitete laut Bundesanwaltschaft zwischen März 2012 und März 2026 erneut für mehrere BND-Präsidenten als Büroleiter. In dieser Funktion habe er Zugriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen gehabt. Inzwischen soll Manfred D. pensioniert sein.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch Funde bei einer Durchsuchung im September 2025. Diese erfolgte im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block und weitere Beschuldigte. Die 53-Jährige steht zurzeit in Hamburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Sorgerechtsstreit um ihre Kinder eine israelische Sicherheitsfirma mit deren Rückführung aus Dänemark beauftragt zu haben.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.