Der Bundestag dringt darauf, die Umsetzung der inzwischen auf Kassenkosten möglichen Bluttests für Schwangere auf ein Down-Syndrom des Kindes genauer zu beobachten. Das Parlament nahm mit großer Mehrheit einen Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe an, der die Bundesregierung zum Einführen eines Monitorings auffordert, um mehr Daten zu bekommen. Eingesetzt werden soll ein Expertengremium, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung prüft.
Für den Antrag stimmten 529 Abgeordnete, es gab 18 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen. Dabei verständigten sich die Initiatoren kurz vor der Debatte mit einer anderen Abgeordnetengruppe noch auf eine Änderung, die zunächst angenommen wurde. Als Ergänzung wurde damit eingefügt, es werde dabei sichergestellt, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest „bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird“.
Die Bluttests können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wie der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen beschlossen hatte. Dabei wird Schwangeren Blut abgenommen und genetisch analysiert. Es ist risikoloser als schon länger übliche Untersuchungen, bei denen Fruchtwasser durch die Bauchdecke der Frau entnommen wird. Zuvor waren Tests selbst zu bezahlen.
Menschen mit Down-Syndrom haben mehr Chromosomen
Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen können aber sehr unterschiedlich sein. Eines von rund 600 bis 800 Kindern kommt in Deutschland jährlich mit dem Downsyndrom auf die Welt.
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